Bei Hartz IV Antrag derzeit keine Vermögensprüfung

Lesedauer < 1 Minute

Jobcenter verzichten auf eingehende Vermögensprüfung

Derzeit müssen viele Einzelselbstständige und gekündigte Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Krise einen Hartz IV Antrag stellen. Das Bundesarbeitsministerium will deshalb den Zugang zum Leistungsbezug stark vereinfachen.

Bei einem Antrag auf Hartz IV soll temporär die Prüfung auf das eigene Vermögen ausgesetzt werden. Außerdem sollen Aufforderungen zur Senkung der Unterkunftskosten derzeit nicht versendet werden. So sagte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gegenüber “Bild am Sonntag”:  “Wir sorgen jetzt dafür, dass die aufwendige Vermögensprüfung für sechs Monate ab dem 1. April entfällt. Außerdem kann jeder weiter in seiner Wohnung bleiben. Die Leistungen der Grundsicherung werden schnell und unbürokratisch gewährt. Das hilft erst einmal, um nicht ins bodenlose zu stürzen. Wir lassen die Menschen nicht allein, der Staat kümmert sich!”

1,2 Millionen mehr Hartz IV Bezieher erwartet

Der Bundesarbeitsminister rechnet damit, dass rund 1,2 Millionen Menschen aufgrund der Krise einen Hartz IV-Antrag stellen werden. Um den Antragstellern einen schnellen Zugang zum Hartz IV Bezug zu ermöglichen, werden bürokratische Hürden abgebaut. “Unter Berücksichtigung der Branchen- und Einkommensstruktur könnten bis zu 700.000 der 1,9 Millionen Solo-Selbständigen und bis zu 300.000 der 1,6 Millionen Selbständigen mit Angestellten für eine Antragstellung in Frage kommen. Zusammen mit weiteren Anspruchsberechtigten wäre eine maximale Größenordnung von 1,2 Millionen zugehenden Bedarfsgemeinschaften infolge der Corona-Krise und dieser Regelung möglich.”

Zugang zum Kinderzuschlag wird erleichtert

Zusätzlich soll der Zugang zum Kinderzuschlag deutlich vereinfacht werden. Derzeit wird auch hier nicht das Einkommen der Eltern geprüft. Es würde ein Einkommensbescheid des letzten Monats ausreichen, hieß es. Eltern können somit einen Antrag auf maximal 185 Euro zusätzlich stellen. 

Achtung: Eine Bedürftigkeit muss vorliegen. Es ist damit zu rechnen, dass diese nach der Corona-Krise nachfolgend geprüft wird!