Hartz IV Kinderregelsätze nach Alter gegliedert?

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Hartz IV Regelsätze für Kinder sollen nach Altersstruktur "differenziert" werden.

Die Hartz IV Regelsätze für Kinder sollen zukünftig "differenziert" werden, das ergeht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der SPD Bundestagsfraktion (BT-Drs. 17/2752). Darin heißt es, das Verfahren zur Ausgestaltung der neuen Gesetze werde "voraussichtlich den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2010 umfassen". Das bedeutet, das bis dahin die Neuberechnung der Regelsätze abgeschlossen sein werden.

An der Höhe der Regelsätze werde sich anscheinend nichts ändern. Denn in der Antwort der Bundesregierung wird betont, dass das Bundesverfassungsgericht nicht die Höhe sondern die Berechnung als verfassungswidrig eingestuft habe. Man berechne deshalb die Regelsätze neu, um diese "transparent und nachvollziehbar" zu gestalten.

Das Bundessozialministerium hat zudem mit dem Statischen Bundesamt Vereinbarungen getroffen, die über die Berechnung von Verbrauchsausgaben verschiedener Referenzgruppen nach verschiedenen Altersgruppen der Kinder "differenziert" werden. Das bedeutet, dass auch weiterhin geplant ist, die ALG II Regelsätze nach Alter des Kindes zu struktuieren. So ist zu erwarten, dass Kinder auch in Zukunft weniger Sozialleistungen erhalten, wie Erwachsene. Die Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) werde erst im Spätsommer vollständig vorliegen.

Der Bedarf der Kinder und Erwachsenen soll sich weiterhin an den niedrigen Einkommensgruppen orientieren. Das sei innerhalb der Koalition "unbestritten". Es sollen jedoch – soweit dies möglich ist- keine Referenzgruppen mit in die ALG II Berechnungen mit einfließen, deren Höhe lediglich dem eines Hartz IV Satzes entspricht. (wm, 30.08.2010)

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