Dass Menschen im Rentenalter Pfandflaschen aus Mülleimern ziehen, ist längst keine Randnotiz mehr, sondern ein sichtbares Zeichen dafür, wie oft Alterseinkünfte und steigende Lebenshaltungskosten auseinanderdriften.
Wer am frühen Morgen in deutschen Innenstädten unterwegs ist, sieht die Routine: das kurze Klirren im Beutel, der Blick in Papierkörbe, das schnelle Sortieren. Für viele ist das kein „Hobby“, sondern eine Überlebensstrategie, mit der sich Lebensmittel, Medikamente oder eine dringend fällige Reparatur bezahlen lassen.
Vor diesem Hintergrund wirkt ein Fall aus Hamburg-Altona wie ein Brennglas. Ein Rentner, der zusätzlich Grundsicherung im Alter (Sozialhilfe) erhält, sammelte im September Pfandflaschen und kam nach eigener Darstellung in 15 Stunden auf 58,25 Euro.
Das Geld sei für Essen, Medikamente und eine Fahrradreparatur nötig gewesen. Er meldete den Betrag beim Amt – und erlebte anschließend, dass die Behörde die Summe bei der Grundsicherung vollständig anrechnete.
Sein Versuch, sich mit eigener Anstrengung über Wasser zu halten, wurde so zu einem Vorgang, der in der öffentlichen Debatte als Bestrafung von Ehrlichkeit wahrgenommen wird.
Dr. Utz Anhalt: Rentner verliert Grundsicherung wegen Pfandsammeln
Pfandsammeln so häufig mit Altersarmut verknüpft
Dass die Rente nicht reicht, ist im Alltag vieler Betroffener kein abstraktes Problem, sondern eine monatliche Rechenaufgabe: Miete, Strom, Lebensmittel, Zuzahlungen, Mobilität. Wer knapp kalkuliert, gerät bei jedem unerwarteten Posten ins Rutschen.
Pfandsammeln liefert dann eine seltene Form von „Sofortgeld“: keine Wartezeit, kein Antrag, keine Bearbeitungsdauer. Es ist mühsam, manchmal entwürdigend, häufig gesundheitlich belastend – und trotzdem für viele die greifbarste Möglichkeit, eine Lücke zu schließen.
Auch empirisch taucht der Zusammenhang auf. Studien der Initiative Pfand gehört daneben, die in Zusammenarbeit mit YouGov erhoben wurden, beschreiben Pfandsammeln häufig als Versuch, geringe Einkommen zu ergänzen; ein relevanter Teil der Pfandsammlerinnen und Pfandsammler nennt ausdrücklich die Aufbesserung der Rente als Motiv.
Der Fall aus Altona: Wenn 58,25 Euro zum Politikum werden
Der konkrete Vorgang ist auch deshalb brisant, weil er so klein wirkt und doch so viel auslöst. Nach den veröffentlichten Schilderungen meldete der Rentner sein Pfandgeld ordnungsgemäß, weil er wusste, dass Nebeneinnahmen gegenüber der Behörde anzugeben sind.
Die Antwort des zuständigen Amts lief auf eine Ablehnung hinaus: Die Summe werde nicht „zurückerstattet“, die Anrechnung bleibe bestehen.
Aus Sicht vieler Beobachterinnen und Beobachter ist das Ärgerliche nicht nur der Betrag: Wer versucht, aus eigener Kraft etwas hinzuzuverdienen, spürt davon am Ende nichts – oder riskiert sogar, dass sich die Lage rechnerisch verschlechtert, wenn zusätzliche Kosten oder Sanktionen entstehen. Genau an diesem Punkt kippte der Einzelfall in eine Debatte, die die Bezirkspolitik erreichte.
Wenn Verwaltungssprache auf Lebensrealität trifft
Besonders aufgeladen wurde der Vorgang durch die Reaktion der Hamburger Verwaltungsebene: Nach Berichten wurde das Thema von der Sozialbehörde als „theoretische Frage“ bezeichnet, mit der man sich nicht beschäftigt habe.
Für Betroffene klingt das wie ein Wegschieben – als sei die Alltagsnot, die Pfandsammeln überhaupt erst auslöst, ein Gedankenspiel und keine soziale Tatsache.
Verwaltungssprache funktioniert oft defensiv: Sie schützt vor Präzedenzfällen, vor Ungleichbehandlung, vor dem Vorwurf, zu großzügig zu sein. Doch hier prallten zwei Wirklichkeiten aufeinander. Auf der einen Seite die Logik des Systems, das Leistungen nach festen Regeln berechnet. Auf der anderen Seite die Lebenslage eines Menschen, der seine Grundsicherung nicht als Komfort, sondern als knappes Auffangnetz erlebt.
Was das Gesetz sagt: Einkommen ist zunächst einmal alles
Im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gilt grundsätzlich: Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, soweit sie nicht ausdrücklich ausgenommen sind. Diese Formulierung ist bewusst breit, weil die Leistung nach dem Prinzip funktioniert, dass erst eigene Mittel eingesetzt werden sollen, bevor der Staat ergänzt.
Pfandgeld lässt sich dabei ohne große Verrenkung als „Geldzufluss“ beschreiben. Die Behörde kann argumentieren: Es fließt Geld zu, also ist es zu berücksichtigen. Aus Verwaltungssicht ist das zunächst eine schlichte Anwendung der Norm. Das erklärt, warum Bezirksämter und Sozialbehörden in ersten Reaktionen häufig betonen, das Sozialgesetzbuch sehe keine spezielle Ausnahme für Erlöse aus Pfandflaschen vor.
Der Spielraum, der trotzdem existiert: Absetzbeträge und Bagatellgrenzen
So klar die Grundregel klingt, so wichtig sind im Alltag die Ausnahmen, Absetzungen und Wertungen, die das Recht ebenfalls kennt. Bei der Grundsicherung im Alter gibt es etwa Absetzbeträge für Einkommen aus Tätigkeit: Ein Teil solcher Einnahmen bleibt anrechnungsfrei, begrenzt durch einen Höchstbetrag, der sich an der Regelbedarfsstufe orientiert.
Für 2026 wird dieser Höchstwert in Informationsmaterialien mit 281,50 Euro (50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1) beschrieben.
Hier beginnt die eigentliche Streitfrage: Ist Pfandsammeln rechtlich eher „sonstiges Einkommen“, bei dem keine Tätigkeit im Sinne der Absetzbeträge vorliegt, oder ist es faktisch eine Tätigkeit, die zumindest teilweise wie ein Zuverdienst behandelt werden müsste?
In der öffentlichen Debatte wird genau darauf verwiesen, dass die Summe des Rentners so gering ist, dass sie nach strenger Auslegung zumindest teilweise anrechnungsfrei bleiben könnte, wenn man Pfandsammeln als Form eigenständiger Tätigkeit bewertet.
Hinzu kommt ein weiterer Gedanke, der in sozialrechtlichen Zusammenhängen häufig eine Rolle spielt: die Behandlung sehr kleiner Beträge.
Rechtsprechung und Verwaltungspraxis kennen Konstellationen, in denen geringfügige Zuflüsse nicht mit voller Härte angerechnet werden, weil der Verwaltungsaufwand außer Verhältnis steht oder weil der Zweck der Leistung sonst ins Leere läuft.
Dass in der Berichterstattung ausdrücklich auf „kleine Beträge“ und auf eine im Grundsatz mögliche Ausnahme verwiesen wird, zeigt: Selbst wenn Pfandgeld als Einkommen gilt, ist nicht zwingend ausgemacht, dass es immer zu hundert Prozent gegengerechnet werden muss.
Politische Reaktionen im Bezirk: Forderung nach anderer Praxis
Dass die Diskussion schnell die Bezirkspolitik erreichte, zeigt, wie sensibel das Thema inzwischen ist. In Altona fordertenmehrere Fraktionen, die Praxis zu ändern und Pfandeinnahmen nicht mehr in dieser Weise zu berücksichtigen. Schließlich bestehen Spielräume und eine Behandlung als anrechnungsfreier Betrag zumindest in Kleinstfällen möglich sein sollte.




