Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis klagt vor dem Bundessozialgericht wegen 15 Cent
19.03.2013
Weil das Jobcenter Kreis Unstrut-Hainich 15 Cent bei einem Hartz IV-Bezieher aufrunden soll und partout weigert, muss nun das Bundessozialgericht entscheiden.
Das Sozialgericht Nordhausen hatte die Behörde zu einer Nachzahlung verdonnert. Auch in der zweiten Instanz vor dem Landessozialgericht unterlag das Jobcenter. Dieses hatte geurteilt, Sozialleistungen sind ab 50 Cent hinter dem Komma auf den nächsten vollen Euro aufzurunden. Damit sollte eigentlich der Fall erledigt sein, da das Landessozialgericht eine Berufung nicht zuließ. Doch das Jobcenter hat nun eine Beschwerde beim Bundessozialgericht in Kassel eingelegt. Nun müssen die obersten Sozialrichter der Republik entscheiden, ob eine Berufung stattfinden kann.
Bereits vor dem Landessozialgericht hatte sich das Jobcenter den Vorwurf gefallen lassen müssen, einen Justizmissbrauch zu begehen. Denn die „Rechtslage sei klar“, sagten die Richter. Von daher hatte das Landessozialgericht im Februar entschieden, dass sich die Behörde mit 600 Euro an dem Verfahren beteiligen muss.
Bis zur Hartz-IV-Reform im Jahre 2011 mussten die Behörden ALG II-Leistungen sowie Unterkunftskosten immer volle Euro-Beträge auszahlen. Bis 0,49 Cent hinter dem Komma wurde abgerundet, ab 50 Cent aufgerundet. Nunmehr werden die Beträge genau ausgezahlt.
Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis, will und kann sich dies offensichtlich leisten. Das Jobcenter hat im vergangenen Jahr wie kein anderes Thüringer Jobcenter (in der Trägerform „gemeinsame Einrichtung“) Mittel vom Eingliederungstitel in das Verwaltungskostenbudget umgeschichtet: statt der vom Bund zugewiesenen 7,6 Millionen Euro für Verwaltungskosten wurden vom Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis 9,4 Millionen Euro ausgegeben, 1,8 Millionen Euro bzw. 24,1 Prozent mehr als zugewiesen. Für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ wurden demgegenüber 2,1 Millionen Euro bzw. 28,1 Prozent weniger ausgegeben als zugewiesen.2013 sollen laut Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2013 statt der vom Bund zugewiesenen 6,4 Millionen Euro lediglich 5,0 Millionen Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben werden. So schafft man „Geld und Zeit“ für die konsequente Fortsetzung der „15 Cent-Klage“. (sb mit Material von Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung
und Jugendberufshilfe)
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