Hartz IV: Immer wieder Probleme mit dem Jobcenter bei ehrenamtlicher Tätigkeit

Lesedauer < 1 Minute

Entgegen ihres schlechten Images sind viele Hartz IV-Bezieher ehrenamtlich in Vereinen und Verbänden tätig und übernehmen damit unbezahlt wichtige gesellschaftliche Aufgaben. Erhalten sie dafür eine Aufwandsentschädigung, stellt das häufig ein Problem für ALG II-Empfänger und Jobcenter gleichermaßen dar.

Aufwandsentschädigung mindert Hartz IV

Die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit bei gleichzeitigem Hartz IV-Bezug ist grundsätzlich erlaubt, sofern diese die Jobsuche nicht verhindert. Dafür können (staatliche) Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, um beispielsweise Anfahrtskosten oder spezifische Anschaffungen auszugleichen.

Doch bei der Auszahlung der Aufwandsentschädigungen treten häufig Komplikationen auf. Das Bundessozialgericht hatte 2017 entschieden, dass eine Aufwandsentschädigung nicht als zweckgebundene Zahlung gilt und einmalige Zahlungen von Jahresaufwandsentschädigungen nicht auf die monatlichen Freibeträge, sondern ausschließlich auf den Freibetrag des Einzahlungsmonats angerechnet werden darf.

Regelung für Jobcenter und ALG II-Bezieher gleichermaßen unbefriedigend

Aufwandsentschädigungen zählen damit als reguläres Einkommen und müssen mit den ALG II-Bezügen gegengerechnet werden. Zwar wurde 2013 der Freibetrag für Ehrenämtler von 100 auf 200 Euro erhöht. Kommt zu der Aufwandsentschädigung aber ein geringfügiges Einkommen hinzu, sodass dadurch in einem oder mehreren Monaten ein Einkommen über 200 Euro entsteht, werden die Leistungen des Jobcenters verringert.

Berichte zeigen immer wieder, dass die gegenwärtige Gesetzeslage für alle Beteiligten unbefriedigend ist. Sozialleistungsbezieher müssen Aufwandsentschädigungen für Ehrenamt laufend an das Jobcenter melden und bei weiterem geringfügigem Einkommen unter Umständen Leistungskürzungen in Kauf nehmen. Die Jobcenter müssen Aufwandsentschädigungen laufend mit dem Freibetrag gegenrechnen und haben dadurch unnötigen Verwaltungsaufwand.

Noch immer keine Änderung in Sicht

Fordern Vereine, Verbände und Die Linke eine bundesweit einheitliche Aufwandsentschädigung für Ehrenämtler und eine Anrechnung auf die Rente, um auch jüngere Menschen für das Ehrenamt begeistern zu können. Trotz wiederholter Berichte und Forderungen durch Ehrenamtliche, Vereine und Verbände hat der Bundesgesetzgeber jedoch bisher keine Schritte unternommen, um diesen Missstand zu beheben.