Keine Kindergeld-Erhöhung für Hartz IV Bezieher

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Das Bundeskabinett verabschiedete einen Gesetzentwurf, durch den 2021 das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erhöht wird. Hartz IV-Bezieher haben davon mal wieder nichts.

Kabinett beschließt Erhöhung des Kindergeldes

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett eine erneute Erhöhung des Kindergeldes um monatlich 15 Euro beschlossen. Es kommt damit dem Koalitionsvertrag nach, der eine Gesamterhöhung um 25 Euro vorsieht, nachdem schon zum 1. Juli 2019 eine Erhöhung um 10 Euro erfolgte. Ab 2021 soll das Kindergeld für das erste und zweite Kind 2019 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und weitere Kinder jeweils 250 Euro betragen.

Das nun beschlossene Zweite Familienentlastungsgesetz sieht außerdem vor, dass der steuerliche Kinderfreibetrag (Unterhaltshöchstbetrag) von aktuell 7812 Euro auf 8388 Euro steigen soll. Auch soll das steuerfreie Existenzminimum in zwei Schritten steigen: 2021 von 9408 Euro auf 9696 Euro und 2022 auf 9984 Euro.

Mit dem Gesetz sollen Eltern entlastet und der kalten Progression Rechnung getragen werden. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Kinderarmut: Hartz IV-Bezieher profitieren wieder nicht

Die beschlossenen Erhöhungen kommen erneut gerade denen nicht zugute, die sie am meisten benötigen. Aufgrund der Gesetzeslage und eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 11.03.2010 wird das Kindergeld als Einnahme auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet.

ALG II-Bezieher mit Kindern bekommen also mehr Kindergeld, dafür aber weniger Hartz IV vom Jobcenter, wenn sie mit ihren Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Übersteigt nämlich das Kindergeld zusammen mit dem Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder eigenem Einkommen des Kindes dessen Bedarf, wird das überschüssige Kindergeld dem Elternteil als Einkommen angerechnet und verringert so dessen Bezüge.

Diese Regelung geht unterm Strich also vor allem auf Kosten der Kinder, welche die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf doch eigentlich fördern will.