Hartz IV: Für Ordnungswidrigkeit ins Gefängnis

Wiesbadener Grundeinkommens-Initiative fordert Staatsanwaltschaft auf: Rechtsgrundsatz der Ungleichbehandlung von Ungleichem gegenüber Hartz IV-Betroffenen anzuwenden

Weil eine Wiesbadener Hartz IV-Betroffene aus dem kargen 347 Euro-Regelsatz eine 32 Euro-Ordnungswidrigkeit nicht bezahlen konnte, soll sie nun 3 Tage Erzwingungshaft abbüßen und zusätzlich die durch Mahnungen verdoppelte Summe von 66 Euro zahlen. Das sei ein „übliches Druckmittel“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hartmut Ferse, gegenübr der Frankfurter Rundschau vom 12. April.

Zwischen der Ordnungswidrigkeit im Jahre 2005 und dem Landgerichts-Beschluss zur Zulässigkeit der Haft im März 2008 liegt ein bürokratischer Marathon vom Ordnungsamt durch sämtliche Gerichtsinstanzen bis hin zur Staatsanwaltschaft, den die Wiesbadener Initiative Grundeinkommen für unverhältnismäßig hält. Nach ihrer Schätzung dürfte auf diesem Rechtsweg etwa das 20-fache der Ursprungssumme von 32 € entstanden sein, grob geschätzt rund 600 Euro.

Darüber hinaus teilt die im Januar diesen Jahres gegründete Wiesbadener Initiative Grundeinkommen ebenfalls nicht die Haltung der Staatsanwaltschaft: „Wir müssen alle gleich behandeln“. Das widerspricht nach Einschätzung der Initiative dem aus dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes abgeleiteten differenzierten Rechtsgrundsatz des Willkürverbots. Danach darf der Staat nicht willkürlich wesentlich Ungleiches gleich behandeln. Insofern rügt die Grundeinkommensinitiative, dass willkürlich ein in Armut lebender Bürger genauso behandelt wird wie einer, der ohne Not ein Bußgeld zahlen könnte, wenn er nur wollte.

Die Betroffene wäre bei auskömmlicher Lebensgrundlage durch ein von einem breiten gesellschaftlichen Spektrum gefordertes Bedingungsloses Grundeinkommen auch gar nicht erst in die Not gekommen, wegen 32 Euro von der Staatsgewalt mit Gefängnis bedroht zu werden. Die Initiative teilt die Einschätzung des Thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus, der jüngst beim Kolpingwerk auf einer Veranstaltung zum Bedingungslosen Grundeinkommen kritisierte, dass staatliche Organe glaubten, die Bürger zu sehr belehrten und betreuen zu müssen. Althaus mahnte an, stattdessen „den Bürgern mehr zuzutrauen“. (18.04.2008)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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