Hartz IV: Keine höheren ALG II Regelsätze?

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Bundesregierung dementiert höhere Arbeitslosengeld II Regelsätze.

(31.07.2010) Laut eines gestrigen "Spiegel Online" Artikels könnten Hartz IV Bezieher im kommenden Jahr mit höheren Arbeitslosengeld II Regelsätzen rechnen. Doch am heutigen Morgen dementierte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums solche Meldungen. Demnach habe man sich "noch nicht festgelegt".

In der Zeiten des politischen "Sommerlochs" wird jede Meldung zu einer "Topmeldung" generiert. So konnten sich Betroffenen gestern noch darüber "freuen", im kommenden Jahr einen höheren ALG II Regelsatz zu erhalten. Das Magazin "Spiegel" hatte entsprechend darüber berichtet, dass im Zuge der Neuberechnung der Regelsätze auch höhere Beträge raus kommen werden. Doch das Arbeitsministerium machte heute darauf aufmerksam, dass die "Berechnung der neuen Regelsätze erst im Herbst abgeschlossen werden" sein. Aktuell genannte Berechnungen seien reine Spekulationen und könnten so nicht bestätigt werden. Denn erst dann werden die Berechnungen der Einkommens- und Verbraucherstichproben vorliegen. Der Sprecher von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen betonte: "Es gibt bis dato keine Festlegungen".

Fest steht lediglich, dass es Gutscheine geben sollen, die für eine "Teilhabe am Bildungsleben" dienen sollen. Von der Leyen hatte vor einiger Zeit angekündigt, für Nachhilfe oder Musikunterricht solche "Gutscheine" ausgeben zu wollen. Zu den genauen Einzelheiten wie dem Inhalt eines eventuellen "Schulbasispakets" äußerte sich der Arbeitsministeriums-Sprecher nicht.

Der Spiegel hatte berichtet, dass der allgemeine Regelsatz für Erwachsene von 359 Euro auf 400 Euro ansteigen soll. Der Regelsatz für Kinder soll angeblich ausreichen und nicht weiter ansteigen. Doch die genannten Zahlen wurden vom Ministerium zurück gewiesen. Man habe sich noch nicht festgelegt und die als "mögliche Ausgestaltungen werden vom Bundesverfassungsgericht neben der Preisentwicklung auch die Nettolohnentwicklung und die laufende Wirtschaftsrechnung genannt", wie es in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) heute Mittag hieß.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil am 9 Februar dem Gesetzgeber vorgeschrieben, die Berechnungsgrundlage der Hartz IV Regelsätze neu fest zulegen. Beanstandet wurde die Kopplung an den Rentenanpassungen. Erstmals wurde in diesem Jahr der Regelsatz nicht angepasst. Auch bei den Renten gab es eine "Nullrunde".

Doch nicht wie überall angenommen, hatte das Bundesverfassungsgericht die Höhe sondern die Art der Berechnung als verfassungswidrig beurteilt. Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung die Kosten insgesamt kürzen will. Selbst wenn ein höherer Regelsatz verabschiedet wird, wird versucht werden, beispielsweise bei den Unterkunftskosten zu sparen. Weitere Einzelheiten werden für den Herbst diesen Jahres erwartet. Bis zum ersten Januar 2011 hat die Bundesregierung Zeit, einen verfassungskonformen Regelsatz zu gestalten. (gr)

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Bild: Rainer Sturm / pixelio.de