Hartz IV: Für Kindergeld Arbeitssuchend melden!

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Volljährige Kinder müssen sich Arbeitssuchend melden, damit das Kindergeld ausgezahlt wird. Sonst könnte auch die Familienkasse das Kindergeld zurück verlangen.

Kinder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und ALG II erhalten, müssen sich arbeitssuchend melden, damit das Kindergeld weiterhin ausgezahlt wird. Das hat das Finanzgericht in Münster in einem aktuellen Urteil (AZ: 14 K 5119/06 Kg) entschieden.

In dem vorliegenden Fall hatte die Klägerin von 2005 bis März 2006 für die arbeitslose zwanzig jährige Tochter das Kindergeld erhalten. Die Tochter der Klägerin hatte sich jedoch nicht "Arbeitssuchend" gemeldet. Die Familienkasse forderte aus diesem Grund das Kindergeld zurück. Die Frau sagte vor Gericht, dass die Meldung doch überflüssig sei, da das Arbeitslosengeld II gezahlt werde und die Bedingung für den Erhalt die Aufnahme jegliche Tätigkeiten sei. Doch die Richter am Finanzgericht in Münster sahen dies anders und folgten der Argumentation der Familienkasse.

Die Klägerin will nun weiter in Revision gehen und am Bundesfinanzhof klagen, weil in diesem Fall noch hinzu kam, dass die Tochter die Pflege eines Kleinkindes übernehmen muss. Von daher konnte sie keine Arbeitsstelle annehmen und die "Arbeitssuchend" Meldung sei damit hinfällig. Die Richter ließen die Möglichkeit der Revision wegen der Bedeutung des Falles zu. (29.02.2008)

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