Hartz IV: Fragen zur Kommunalwahl

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Unabhängige Sozialberatung: Fragen zur Kommunalwahl

Zur Kommunalwahl wendet sich die Unabhängige Sozialberatung als Bürgerinitiative, Interessenvertretung und Selbsthilfegruppe an die kandidierenden Parteien: „Wir fordern die (zukünftigen) Ratsmitglieder auf, das www.sanktionsmoratorium zur Aussetzung der Strafen (Leistungskürzungen) durch die ARGE zu unterzeichen. Unterzeichner sind unter anderem der Schriftsteller Günter Grass, der Kabarettist Dieter Hildebrandt, der und der Journalist Günter Wallraff. Außerdem haben der Politiker Heiner Geißler (CDU), die Grünen-Politikerin Claudia Roth sowie der Theologe und Sprecher der Armutskonferenz Wolfgang Gern unterschrieben. Insgesamt liegen schon weit mehr als sechstausend Unterschriften vor.

In Bochum ist darauf hinzuwirken, daß die ARGE die gesetzlichen Spielräume nutzt und schon jetzt die Sanktionen aussetzt.
Wie die Diakonie zutreffend feststellt, „sind im „Hartz-IV-System“ die Behörden mit umfangreichen Rechten und Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet, von denen sie oft in rechtlich angreifbarer Form Gebrauch machen. Dagegen haben die Arbeitssuchenden keine durchsetzbaren Rechtsansprüche auf geeignete Eingliederungsleistungen und wurden in den letzten Jahren weiter in ihrer Rechtsposition beschnitten.“ Die Leistungsberechtigten würden „zunehmend wie Menschen zweiter Klasse behandelt“, und erhalten „die gesetzlich vorgesehenen Leistungen oft nicht in vollem Umfang, der Rechtsweg wird ihnen erschwert. Die Rechtsstellung einkommensarmer Menschen, die auf Leistungen aus dem SGB II angewiesen sind, unterscheidet sich von der Rechtsstellung finanziell unabhängiger Menschen. So entsteht eine Zweiklassengesellschaft.“ (1) Dem muss Einhalt geboten werden. Das Verwaltungshandeln ist dem geltenden Recht und den Bedürfnissen der Menschen anzupassen.

Die in der Vergangenheit unrechtmäßig gekürzten Heizkosten sind umgehend in voller Höhe nachzuzahlen. Wir befürchten zudem, dass angesichts der Haushaltslage auch bei den Wohnungskosten geknausert werden soll und die in 2006 beschlossene Regelung zur Vermeidung von Härten und einer Gettoisierung in Frage gestellt wird. Seitens der ARGE wurde zudem schon angedeutet, dass sie sich in der Frage der „Angemessenheit“ nicht nur an den Kosten orientieren will, sondern auch die Ausstattung mit Fliesen, Holzfussboden, Balkon und Gegensprechanlage unter die Lupe nehmen will. Dem muss entschieden widersprochen werden. (26.08.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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