Hartz IV: FDP will Bürgergeld statt ALG II?

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Hartz IV: FDP will Bürgergeld statt ALG II? Ein Sommermärchen oder eine Wahllüge? Entscheiden sie selbst.

Das will die FDP
Anstelle von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Kinderzuschlag und Wohngeld soll eine Pauschale gezahlt werden. Ein Alleinstehender ohne Kinder soll 662 Euro bekommen. Kinder haben einen eigenen Bürgergeldanspruch, der nicht näher beziffert wird. Ansonsten sollen die bereits im SGB II verankerten Einkommensanrechnungs- und Sanktionsmechanismen erhalten bleiben.

Das verbirgt sich dahinter
Geht man vom derzeitigen Eckregelsatz des SGB II und XII aus, setzt sich das Bürgergeld der FDP aus 359 Euro Eckregelsatz plus 303 Euro Unterkunftskostenpauschale zusammen. Das ist nichts weiter, als eine nicht kostendeckende Pauschalierung der Unterkunftskosten, die bisher in tatsächlicher Höhe übernommen werden müssen. 303 Euro für einen Alleinstehenden sind nicht mal ansatzweise ausreichend, denn schon allein die Kaltmiete für Alleinstehende, die aktuell von den Leistungsträgern gezahlt wird, beträgt im Durchschnitt 250 Euro bis 300 Euro – wohlgemerkt ohne Neben- und Heizkosten. Praktisch läuft das auf eine erhebliche Reduzierung des derzeitigen Regelsatzes hinaus, da dann Neben- und Heizkosten aus dem Regelsatz gezahlt werden müssten. Bei im Durchschnitt 50€ Neben- und 50€ Heizkosten, welche die Leistungsträger derzeit für Alleinstehende zahlen, reduziert sich der den Bedürftigen für ihre Lebensführung zur Verfügung stehende Betrag auf 259€, eine Summe, die von Hardlinern in der Regierung hinsichtlich Regelsatzkürzung schon einmal diskutiert wurde. Das dabei auch gleich noch Mehrbedarfe, welche das SGB II bei Schwangerschaft, kostaufwändiger Ernährung, etc. beinhaltet, abgeschafft werden, versteht sich fast von selbst.

Das Bürgergeld der FDP ist also nichts weiter, als eine erhebliche Kürzung des Regelsatzes von Hilfebedürftigen.
Jeder Bürger, der FDP wählt und der Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter nach SGB XII bezieht, oder demnächst beziehen wird, wählt damit seine eigene Regelsatzkürzung, seinen eigenen sozialen Abstieg auf ein Niveau, dass es so zuletzt zur Weltwirtschaftskrise 1929 gab.

Sehr bedenklich ist in diesem Zusammenhang, dass selbst das Bundessozialgericht, welches ja eigentlich die grundlegenden sozialen Rechte der deutschen Bürger schützen soll, hier ebenfalls nach Pauschalisierung ruft. Das Bundessozialgericht, was noch vor kurzem nach mehr Genauigkeit und exakteren Regelungen im SGB II gerufen und hier aktuell seine Meinung und seinen Hals um 180 Grad gewendet hat. Mit solchen Ansichten und Äußerungen unterstützt das Bundessozialgericht den radikalen Sozialabbau, den sich CDU, CSU und FDP in ihren Regierungsprogrammen vorgenommen haben. Damit wird der endgültige Untergang, die Abschaffung der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland eingeläutet. Hier sind alle Bürger aufgefordert, am 27 September 2009 zur Bundestagswahl zu gehen und NICHT den sozialen Abstieg zu wählen! (12.08.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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