Die neuen Hartz IV Regelsätze 2012

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Die Hartz IV Regelleistungen ab 2012

09.11.2011

Die Hartz IV Regelleistungen der Erwachsenen steigen zum ersten Januar 2012. Am 26 Oktober wurden nun im Bundesgesetzblatt die Regelsatzerhöhungen zum ersten Januar 2012 veröffentlicht. Damit treten diese offiziell in Kraft. Ansich war es von Seiten der Bundesregierung geplant, den ALG II Echregelsatz lediglich um drei Euro zu Beginn des kommenden Jahres zu erhöhen. Allerdings ließ die Lohn- und Preisentwicklung in Deutschland diese minimale Anhebung nicht zu. Daher steigt der Echregelsatz (Single-Haushalt) nun um 10 Euro. Unverändert bleiben hingegen die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und achtzehnten Lebensjahr. Lediglich Kinder bis zum vollendeten fünften Lebenjahr erhalten vier Euro pro Monat mehr. Die Bundesregierung begründet diese Nicht-Anpassung mit der hauseigenen (sehr wahrscheinlich verfassungswidrigen) Berechnung, wonach im Zuge der Hartz IV Reformen der Satz 2011 hätte sinken müssen.

Es ergeben sich damit ab dem ersten Januar 2012 bei den Hartz 4 Regelsätzen folgende Änderungen:

Singles und Alleinerziehende (p.P.)
aktuell: 364,00 EUR
ab 2012: 374,00 EUR (+10 EUR)

Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (p.P.):
aktuell: 328,00 EUR
ab 2012: 337,00 EUR (+9 EUR)

Kind ab 18 Jahre bis einschließlich 24 Jahre
aktuell: 291,00 EUR
ab 01.01.2012: 299,00 EUR (+8 EUR)

Kind ab 14 Jahre bis einschließlich 17 Jahre
aktuell: 287,00 EUR
ab 01.01.2012: 287,00 EUR (keine Änderung)

Kind ab 6 Jahre bis einschließlich 13 Jahre
aktuell: 251,00 EUR
ab 01.01.2012: 251,00 EUR (keine Änderung)

Kind bis einschließlich 5 Jahre
aktuell: 215,00 EUR
ab 01.01.2012: 219,00 EUR (+4 EUR)

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