Hartz IV: SPD Berlin will Mietobergrenze senken

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Die SPD in Berlin will die Mietobergrenzen für Hartz IV Bezieher senken

31.08.2011

Unlängst berichteten wir darüber, dass in Berlin immer mehr Hartz IV Bezieher zwangsweise umziehen müssen, weil die Mietobergrenzen den steigenden Mietpreisen nicht angepasst werden. Der Berliner Mieterverein hatte im Zuge dessen eine sofortige Anhebung der Richtwerte für die Mietkostenübernahme vom Berliner Senat gefordert, weil mittlerweile über 13.000 Menschen von zwangsweisen Umzügen jedes Jahr betroffen sind. Nach der Novellierung des SGB II in diesem Jahr ist daher eine landesrechtliche Regelung zu den Kosten für die Unterkunft bitter nötig. Doch anstatt diese vorzunehmen, weigert sich die SPD beharrlich eine Anpassungen gegenüber der alten AV-Wohnen umzusetzen.

SPD will Höchstwert für die Bruttowarmmiete senken
Zusätzlich zur Weigerung schlägt die SPD sogar den entgegengesetzten Weg ein. Nach Informationen des Linken Politikers Werner Schulte will die SPD „beispielsweise den anerkannten Höchstwert für die Bruttowarmmiete bei Ein-Personen-Haushalten von 378 Euro auf 370 Euro kürzen.“ Schulte, der auch gleichzeitig Bundessprecher der Arbeitsgemeinschaft Hartz IV ist, kritisiert die Haltung der SPD und schlägt statt dessen vor, eine „Anhebung auf 443,50 Euro umzusetzen, die sich aus dem aktuellen Mietspiegel ergibt“. Selbst, wenn man die merkwürdigerweise angeblich gesunkenen Werte von 2010 bei den Betriebsneben- und Heizkosten übernehmen würde, ergäbe dies noch einen Richtwert von 411,00 Euro. Schulte befürchtet, dass bei einem Wahlsieg von SPD, CDU und Grünen im nächsten Jahr weitaus mehr Erwerbslose umziehen müssen, als dies jetzt schon der Fall ist.

Nach Auswertungen des Berliner Mietervereins sind die Umzugs-Aufforderungen von Seiten der Hartz IV Behörden im vergangenen Jahr deutlich auf 13.000 pro Jahr angestiegen. Die Zwangsumzüge sind gestiegen, weil die Mieten in Berlin überproportional teilweise um 8 Prozent in den letzten Jahren anstiegen. Seit 2005 hat es nur bei den Ein-Personen-Haushalten eine minimale Erhöhung der Mietrichtwerte für Arbeitslosengeld II Bezieher gegeben. (gr)

Bild: Viktor Mildenberger / pixelio.de

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