Hartz IV: Deutscher Verein fordert schärfere Praxis bei Rückforderungen

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Rückforderungen von Hartz IV-Leistungen durch Neuberechnung vorläufiger Ansprüche oder wegen Sanktionen treffen Betroffene von Hartz IV hart, denn mit den geringen Regelsätzen und ohne Rücklagen fehlt so das Geld zum Leben. Der Deutsche Verein hat jetzt von den Jobcentern gefordert, härter durchzugreifen.

Sozialverein fordert härteres Durchgreifen bei Rückzahlungen von Hartz IV-Leistungen

In seinen Empfehlungen zum SGB II vom Juni hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., der früher einmal auf die Einhaltung der Sozialgesetze zugunsten der Betroffenen beharrt hatte, ein härteres Druchgreifen bei Rückzahlungen von Hartz IV-Leistungen. Der Verein forderte eine „Saldierung“ der Nachzahlungen und Erstattungen.

Tatsächlich ist es so, dass ein Drittel aller Rückforderungsbescheide der Jobcenter fehlerhaft sind. Diese sollten also immer überprüft werden. Lassen Sie sich nicht von Ihrem Jobcenter überrumpeln!

Der verein fordert jetzt, dass Rückforderungen nichtmehr anteilig auf 10 bis 30 Prozent des Regelbedarfs angerechnet, sondern auf einen Schlag eingezogen bzw. vom Regelsatz abgerechnet werden sollen. Auch vor den Ansprüchen der Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft soll nicht mehr Halt gemacht werden. Und schließlich soll die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen verringert werden.

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Aufrechnung von Rückforderungen und unrechtmäßig vorenthaltender Leistungen gefordert

Die schlimmste Forderung ist jedoch die Saldierung von Rückforderungen mit ausstehenden Ansprüchen. Demnach sollen nach Vorstellung des Vereins zu unrecht nicht ausgezahlte Ansprüche, welche die Betroffenen also zu wenig erhalten haben, mit etwaigen Rückforderungen sofort verrechnet werden, anstatt die Rückforderungen monatlich prozentual von den Leistungen abzurechnen. Dadurch können sich drastische Einbrüche der ohnhin knappen den Betroffenen zur Verfügung stehenden Finanzmittel ergeben.

Seit einer Reform von 2011 ist diese Verrechnung de facto möglich, selbst wenn kein „schudhaftes Verhalten“ bei den Betroffenen vorliegt.

Bild: and.one / AdobeStock

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