Hartz IV: ARGE Bochum und die Schildbürger

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ARGE Bochum und die Schildbürger

Als die Schildbürger ein neues, pompöses Rathaus bauen, vergisst der Architekt die Einplanung von Fenstern und das Rathaus ist innen stockfinster. Daraufhin versuchen die Schildbürger, mit Eimern das Sonnenlicht einzufangen und ins Innere zu tragen, was allerdings fehlschlägt. So ähnlich geht es bei der ARGE Bochum in den Zweigstellen zu. Die Kundin B. wird zunächst durch die ARGE Mitte betreut. Dort gelingt es nach monatelangem hin und her sie mit dem Nötigsten zu versorgen. Die bei ihr lebenden erwachsenen Kinder erhalten Wohngeld und können so ihren Mietanteil beisteuern. Einem Schreiben hat Frau B. dann entnommen, dass sie nunmehr durch die ARGE Süd betreut werde, was noch harmlos klingt.

Einem wachen Mitarbeiter der ARGE Mitte fällt trotz der Sommerferien auf, das er nicht mehr zuständig ist und schließt messerscharf, das Frau B. umgezogen sein muss und teilt dies der Wohngeldstelle der Stadt Bochum mit. Eine Nachfrage bei Frau B. war auf Grund der eindeutigen Sachlage scheinbar entbehrlich.

Ein ebenso wacher Mitarbeiter der Wohngeldstelle folgert nun weiter, dass der Umzug von Fr. B zwangsläufig bedingt, dass auch deren erwachsenen Kinder umgezogen sein müssen. Unter diesen Umständen ist das Wohngeld der Kinder selbstverständlich sofort zu streichen, natürlich ohne Nachfrage. Und weil gründlich gearbeitet wird, geht eine Mitteilung über den Umzug an die zuständige ARGE, nämlich die Arge Süd.

Dort wird die Mitteilung eifrig aufgegriffen und ein Schreiben an Fr. B. verfasst, es sei sofort die neue Adresse mitzuteilen, weshalb sie bis auf weiteres keine Leistungen mehr erhalte; ebenfalls ohne Nachfrage.

So begann der schöne Monat August für Frau B und ihre Kinder weniger schön. Die Miete war zu zahlen, der „Rest“ muss zum Leben reichen. „Angesichts dieser Peinlichkeiten hätte ein Überbrückungskredit der ARGE gut zu Gesicht gestanden“ empört sich Rechtsanwalt Martin Reucher, der Frau B. vertritt, „aber es fand sich keine Möglichkeit in Schilda, der Antrag wurde ausdrücklich abgelehnt.“

Insgesamt erinnert dies an eine andere Geschichte aus Schilda. Weil auf einer alten Mauer hohes Gras wuchert, wollen einige Schildbürger das Gras entfernen, indem sie es von einer Kuh abweiden lassen. Um die Kuh auf die Mauer zu hieven, zerren einige starke Männer die Kuh an einem Seil nach oben. Da das Seil um den Hals gewickelt wurde, wird die Kuh schließlich stranguliert. Als die Schildbürger sahen, wie die Kuh die Zunge rausstreckte, da riefen sie begeistert: kieck mol, da frett se schon. Hoffentlich haben Frau B. und ihre Kinder heute etwas zu essen … (Rechtsanwalt Reucher, Bochum 16.08.2009)