Hart IV-Sätze vom Verfassungsgericht prüfen lassen

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NRW-Land muss Hart IV-Sätze vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen

23.06.2011

Obwohl der Landtag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und den Linken einen Antrag verabschiedet hat, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht gegen die neu berechneten Hartz IV-Sätze einzureichen, verweigert sie dies bislang. Für die Betroffenen hat das zur Folge, dass sie nun einen individuellen, langwierigen Rechtsweg beschreiten müssen, um die Rechtmäßigkeit der ALG II Regelbedarfssätze überprüfen zu lassen. Dazu erklärt die 1. Landesvorsitzende des SoVD Nordrhein-Westfalen e.V.:

„Für den SoVD Nordrhein-Westfalen ist nicht hinnehmbar, dass die Menschen, die auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind, alleine gelassen werden. Die Landesregierung selbst hat die Neuberechnung der Sätze immer wieder scharf kritisiert. Insoweit können wir nicht nachvollziehen, warum das Land nicht tätig wird. Eine Normenkontrollklage würde eine schnellstmögliche Klärung für die Betroffenen herbeiführen und ihnen einen langjährigen Klageweg ersparen.

Auch der im März dieses Jahres gefundene Kompromiss zur Berechnung der Hartz IV-Sätze wird nach Einschätzung vieler Fachleute den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht gerecht. Denn die Berechnung legt den Verdacht nahe, dass mit statistischen Tricks ein vorher festgelegtes Ergebnis erzielt wurde. Darüber hinaus werden mit der neu eingeführten Regelbedarfsstufe 3 erwachsene Menschen, die im Haushalt ihrer Eltern leben, schlechter gestellt. Davon sind insbesondere behinderte Menschen betroffen, die nur noch 80 Prozent des Regelsatzes erhalten (291 Euro statt 364 Euro). Wir appellieren daher an die Landesregierung, sich für ein Normenkontrollverfahren einzusetzen und die Neuberechnung der Regelsätze vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.“

Hintergrundinfo:
Der SoVD NRW e.V. hat sich mit einem Brief an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und an Sozialminister Guntram Schneider gewandt. Darin appelliert der Verband, der Forderung des Landtags nachzukommen und eine Normenkontrollklage anzustreben. (pm)

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