GEZ: Kein Rundfunkbeitrag für Hartz IV-Bezieher

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Wer Sozialleistungen erhält, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die Regelungen dazu wurden 2017 vereinfacht. Jetzt können Hartz 4-Empfänger auch rückwirkend Geld zurückbekommen.

28.11.2017

Wer Hartz 4 bezieht, muss keine GEZ-Beiträge bezahlen. Damit ist man genauso befreit wie Empfänger von BAföG, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe. Bei verschiedenen Behinderungen (Merkzeichen „RF“) kann zumindest eine Senkung des normalen Beitrags erwirkt werden. Statt knapp 18,- Euro werden nur 6,- Euro fällig. Die Befreiung gilt immer für die gesamte Bedarfsgemeinschaft sowie Kinder bis 25 Jahre, die bei dir leben.

Neuerungen bei der Befreiung für alle Hartz IV-Bezieher
Seit diesem Jahr sind einige Änderungen eingetreten, die dir den Umgang mit dem Rundfunkbeitrag erleichtern:

– Rückwirkende Befreiung für maximal drei Jahre

– Wer 2015 verpasst hat sich abzumelden, kann jetzt die Beiträge zurückbekommen, wenn der Hartz 4-Bescheid von damals vorgelegt wird.

– Nachweise als Kopie: Die GEZ verlangt einen Nachweis über den Befreiungsgrund. Eine einfache Kopie des Bewilligungsbescheids reicht jetzt aus. Früher wurden Originale oder beglaubigte Kopien verlangt.

– Befreiung für die Zukunft: War jemand zwei Jahre am Stück wegen Hartz 4-Leistungen befreit, wird künftig meist für ein weiteres Jahr bewilligt, selbst wenn der Hartz 4-Bescheid nur sechs Monate gilt.

Wie lasse ich mich als Hartz 4-Empfänger befreien?
Auf der Internetseite des Rundfunkbeitrags muss das Befreiungsformular ausgefüllt werden, wo du den Grund und Zeitraum der Befreiung vom GEZ-Beitrag einträgst. Dieses Dokument wird dann ausgedruckt. Gemeinsam mit Kopien der benötigten Nachweise geht es dann per Post nach Köln an die GEZ. Das ist wirklich einfach und es spart dir 17,50 Euro jeden Monat. Viel Geld, wenn man mit den geringen Regelsätzen über die Runden kommen muss.

Wenn dein Bescheid vom Jobcenter falsch ist, kannst du ihn hier überprüfen lassen. Aber schnell: Für den Widerspruch hast du nur einen Monat Zeit, keine drei Jahre.