FDP: Hartz IV an Preise koppeln

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FDP: Hartz IV an Preise koppeln.

(24.08.2010) Die FDP hat nun ihr eigenes Konzept zur Neugestaltung der Hartz IV Regelsätze vorgelegt. Die Partei will nun den Arbeitslosengeld II (ALG II) Regelsatz sowie deren zusätzlichen Leistungen an die Preisentwicklung in Deutschland koppeln. Auch das Bundesarbeitsministerium bestätigt derartige Planungen für die Hartz IV-Neuberechnung, die spätestens bis Ende des Jahres vollzogen sein sollen.

Bereits Ende Juli hatten Koalitionskreise angekündigt, die Neuberechnung der Regelleistungen nach den Preisentwicklungen und eventuell nach den Nettolohnentwicklungen zu orientieren. Die FDP hat nun ihrerseits ein Modell vorgelegt, dass nach eben jener Berechnungsstruktur sich orientiert. Bei der Ankündigung des Modells gab sich die FDP sodann auch „sozial moderat“: "Es geht um die Sicherung des Grundbedarfs", so FDP-Generalsekretär Christian Lindner in Berlin. "Der Grundbedarf verändert sich nicht, ob ich viel oder wenig verdiene, ob die Wirtschaft boomt oder nicht, der ist abhängig von den Preisen.“, so der FDP Spitzenpolitiker. Aus diesem Grund wollen die FDP einen „Systemwechsel“ indem man die Hartz IV Leistungen an den Preisentwicklungen kopple. Das bedeute, wenn die Preise steigen, würde auch der Regelsatz steigen, sinken hingegen die Preise, so sinken auch die Eckregelleistungen.

Der Neugestaltung soll nach Verlautbarungen der FDP schon bis Ende des Jahres statt finden. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte in dem Urteil vom 9 Februar gefordert, bis 2011 einen verfassungskonformen Regelsatz zu schaffen. Bemängelt wurde dabei nicht die Höhe, sondern die Art der Berechnung.

Im Bundesarbeitsministerium zeigte man sich offen für solche Vorschläge des Koalitionspartners. Hier bestätigte man ebenso solche Planungen. Es soll mittelfristig bei Neuberechnung darum gehen, die ALG II Sätze an die laufenden Wirtschaftsrechnungen zur Einkommenssituation und zum Konsumverhalten der Bevölkerung zu binden.

Der FDP-Generalsekretär argumentierte, die Leistungen für Hartz IV Bezieher seien im System anders zu bewerten, als die Rente. Die Rente ist an die Lohnentwicklung gekoppelt. Das Existenzminimum ist jedoch eine Leistung der Solidargemeinschaft. Lindner forderte den Koalitionspartner dazu auf, die Neuberechnung insbesondere für Kinder „haushaltsneutral“ zu gestalten. Sollten Mehrausgaben entstehen, müssten sie eben in anderen Etats eingespart werden.

Die Grundsicherung nach SGB II dient der Existenzsicherung Erwerbsfähiger, so wie das SGB XII der Existenzsicherung von Rentnern und Erwerbsunfähigen dient. Beides hat nicht das Geringste mit Rente oder Rentenansprüchen zu tun. Im Gegensatz zum SGB XII, das bei der Regelsatzbemessung die Entwicklung von Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten berücksichtigt, wird in der derzeitigen Fassung des SGB II durch die Kopplung des Regelsatzes an den Rentenwert lediglich auf die Entwicklung von Bruttolohn und -gehalt Bezug genommen. Der Schritt geht in die richtige Richtung, doch bislang gibt es nur die Verlautbarung der FDP, ein genaues Konzept liegt nicht vor. Warten wir es ab. (gr)

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