Fahrtkosten zum Reha-Sport – ein Mehrbedarf im Bürgergeld

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Wer eine Reha-Sport-Gruppe besucht und Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, hat Anspruch auf die Übernahme der Fahrtkosten als Mehrbedarf. Mehr Infos zum RehaSport siehe hier.

Voraussetzung der Übernahme der Fahrtkosten

Wenn der Reha-Sport medizinisch notwendig ist (vom Arzt verordnet) und die Krankenkasse die Fahrtkosten nicht übernimmt, dann sind diese ein Mehrbedarf nach §21 Abs 6 SGB II beim Jobcenter. Dies hat das BSG mit Urteil vom 22.4.2009 – B 3 KR 5/08 R entschieden.

Höhe der übernommenen Fahrtkosten

Die Fahrtkosten belaufen sich entweder auf die Kosten für Einzeltickets der öffentlichen Verkehrsmittel (auch wenn ein MonatsTicket vorhanden ist) oder bei Nutzung eines Autos auf 0,20€ je km Fahrstrecke (Hin+Zurück).

Formulierungsvorschlag

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Übernahme meiner Fahrtkosten zum Reha-Sport als Härtefall-Mehrbedarf nach §21 Abs 6 SGB II. Ich verweise diesbezüglich auf das Urteil des BSG vom 22.4.2009 – B 3 KR 5/08 R.

Für jeden Termin entstehen Fahrtkosten in Höhe von… €.

Anbei eine Bestätigung der Teilnahme am Reha-Sport und exemplarisch Tickets. Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterlagen benötigen, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Rückwirkende Übernahme der Kosten

Ist der Mehrbedarf bewilligt, ist auch eine rückwirkende Überprüfung und Nachzahlung bereits selbst gezahlter Kosten möglich. Längstens ist dies bis Januar des Vorjahres oder bis zum Beginn der Teilnahme am Reha-Sport möglich. Ein entsprechender Antrag muss beim Jobcenter gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

§21 Abs6a SGB II
BSG vom 22.4.2009 – B 3 KR 5/08 R

Twitter

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Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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