Bürgergeld: Kilometerpauschale reicht nicht – Das könnte helfen

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In bestimmten Fällen übernimmt das Jobcenter auf Antrag die Fahrtkosten. Die Kilometerpauschalen reichen jedoch nicht aus, da die Benzin- und Dieselpreise in den letzten Wochen und Monaten stark gestiegen sind. Im SGB II werden die Mehrkosten jedoch berücksichtigt.

Pauschale Fahrtkosten mit PKW 20 Cent

In § 11 SGB II ist für Fahrtkosten eine Pauschale von 20 Cent pro Entfernungskilometer angegeben. Aufgrund der extremen Benzin-/Dieselpreise kommt mit dieser Pauschale kaum noch jemand aus. Allerdings kann § 6 Abs. 1 Nr. 5 der ALGII-VO Abhilfe schaffen, um höhere Fahrtkosten mit dem PKW geltend zu machen:

“…von dem Einkommen Erwerbstätiger für die Beträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für Wegstrecken zur Ausübung der Erwerbstätigkeit 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung, soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist..”

Der wichtige Hinweis ist: “sofern nicht höhere Ausgaben nachgewiesen werden.”

Eine Beispielrechnung

Verbrauch 100km x Literpreis: 100 = cent je Kilometer x 2 = Cent je Entfernungskilometer. Bei 9 Liter Verbrauch und 1,95€/liter zum Beispiel, ergibt das einen Absetzbetrag von 35 Cent je Entfernungskilometer.

Wie kann das nachgewiesen werden?

Das vorhandene Auto ist dem Jobcenter bekannt (durch Antrag auf Bürgergeld/Vermögen), Baujahr und Verbrauch/100km. Die Entfernung zum Arbeitsplatz ist ebenfalls bekannt, Tankquittungen belegen den Literpreis (z.B. 3 Quittungen = Durchschnittspreis ermitteln). Mit diesen Unterlagen können erhöhte Fahrtkosten geltend gemacht werden.

Wann können Fahrtkosten geltend gemacht werden?

Wann uund wofür Fahrtkosten für Bürgergeld Beziehende übernommen werden, kann hier nachgelesen werden. (aus Hartz.info)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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