Bürgergeld: Rehasport – eine langfristige Möglichkeit zum Training

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Rehasport ist eine Möglichkeit für Bürgergeld-Beziehende  zu einem langfristigen Training – insbesondere bei chronischen Schmerzen. Der Arzt verschreibt hier üblicherweise 18 Monate wöchentliches Training.

Inhaltsverzeichnis

Was ist Rehasport?

Rehasport richtet sich insbesondere an Menschen, die nicht aktiv Sport treiben können, da sie körperliche Beschwerden haben. Insbesondere sind chronisch Kranke eine Zielgruppe.

Typische Beschwerden:

  • Probleme mit den “Knochen”
  • Rücken-, Hals-, Schulter-, Nackenschmerzen
  • starkes Übergewicht
  • Osteoperose
  • Schmerzen nach einer OP
  • Herz- oder Lungenerkrankungen

Vergleich zur Krankengymnastik

Rehasport ist ein Sportangebot, dass im Gegensatz zur Krankengymnastik nicht als Einzeltraining, sondern in Gruppen angeboten wird und von qualifizierten Trainern angeleitet wird. Durch die Verschreibung über einen langen Zeitraum wird ein kontinuierliches Training möglich.

Verschiedene Angebote

Es gibt Gruppen für spezifische Bereiche und zum Teil auch nach Leistungsfähigkeit:

  • Herzsport
  • Lungensport
  • Rücken
  • Diabetes
  • Knie/Hüfte
  • Parkinson
  • Adipositas
  • und weitere..

Diese Gruppen werden von Sportvereinen und zum Teil auch von Fitnessstudios angeboten.

Voraussetzungen und Verschreibung

Voraussetzung zur Teilnahme ist eine Verschreibung durch einen Arzt. Dieser verordnet mit Formular 56 (Muster siehe Link) den Rehasport. Anschließend muss der Rehasport von der Krankenkasse/Rentenkasse genehmigt werden, dann kann eine Gruppe gesucht und trainiert werden.

Der Arzt verschreibt dieses Angebot häufig sehr gern, denn es wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet und nicht über sein Budget.

Keine Zuzahlungen

Für Armutsbetroffen ist ein weiterer wesentlicher Unterschied zur Krankengymnastik, dass keine Zuzahlungen zu leisten sind, sondern es sich um ein komplett kostenfreies Angebot handelt.

Fahrtkosten zum Reha-Sport

Es kann ein Antrag auf einen Mehrbedarf für die Fahrtkosten zum Reha-Sport beim Jobcenter gestellt werden. Weiteres dazu finden Sie in diesem Artikel.

Achtung: Es gibt schwarze Schafe, bei denen eine Mitgliedsgebühr fällig wird, um überhaupt teilnehmen zu können.

Rechtsgrundlage

§64 Abs1 Nr3 SGB IX 8/8

Muster Formular 56

Twitter

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