Rehasport ist eine Möglichkeit für Bürgergeld-Beziehende zu einem langfristigen Training – insbesondere bei chronischen Schmerzen. Der Arzt verschreibt hier üblicherweise 18 Monate wöchentliches Training.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Was ist Rehasport?
Rehasport richtet sich insbesondere an Menschen, die nicht aktiv Sport treiben können, da sie körperliche Beschwerden haben. Insbesondere sind chronisch Kranke eine Zielgruppe.
Typische Beschwerden:
- Probleme mit den “Knochen”
- Rücken-, Hals-, Schulter-, Nackenschmerzen
- starkes Übergewicht
- Osteoperose
- Schmerzen nach einer OP
- Herz- oder Lungenerkrankungen
Vergleich zur Krankengymnastik
Rehasport ist ein Sportangebot, dass im Gegensatz zur Krankengymnastik nicht als Einzeltraining, sondern in Gruppen angeboten wird und von qualifizierten Trainern angeleitet wird. Durch die Verschreibung über einen langen Zeitraum wird ein kontinuierliches Training möglich.
Verschiedene Angebote
Es gibt Gruppen für spezifische Bereiche und zum Teil auch nach Leistungsfähigkeit:
- Herzsport
- Lungensport
- Rücken
- Diabetes
- Knie/Hüfte
- Parkinson
- Adipositas
- und weitere..
Diese Gruppen werden von Sportvereinen und zum Teil auch von Fitnessstudios angeboten.
Voraussetzungen und Verschreibung
Voraussetzung zur Teilnahme ist eine Verschreibung durch einen Arzt. Dieser verordnet mit Formular 56 (Muster siehe Link) den Rehasport. Anschließend muss der Rehasport von der Krankenkasse/Rentenkasse genehmigt werden, dann kann eine Gruppe gesucht und trainiert werden.
Der Arzt verschreibt dieses Angebot häufig sehr gern, denn es wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet und nicht über sein Budget.
Keine Zuzahlungen
Für Armutsbetroffen ist ein weiterer wesentlicher Unterschied zur Krankengymnastik, dass keine Zuzahlungen zu leisten sind, sondern es sich um ein komplett kostenfreies Angebot handelt.
Fahrtkosten zum Reha-Sport
Es kann ein Antrag auf einen Mehrbedarf für die Fahrtkosten zum Reha-Sport beim Jobcenter gestellt werden. Weiteres dazu finden Sie in diesem Artikel.
Achtung: Es gibt schwarze Schafe, bei denen eine Mitgliedsgebühr fällig wird, um überhaupt teilnehmen zu können.
Rechtsgrundlage
§64 Abs1 Nr3 SGB IX 8/8
Meine hier veröffentlichten Artikel findet ihr (ähnlich) auch bei Twitter. Zum Abschluss noch der Link zum Twitter-Thread für Rückfragen, Ergänzungen oder alles was ihr sonst dazu sagen wollt – natürlich auch gerne zum Retweeten: hier
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Simon alias “Sozi Simon” ist Sozialarbeiter aus Leidenschaft. Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung. Er ist Mitautor des SGB II & SGB XII Leitfadens von A-Z. Simon ist insbesondere bei Twitter für seine Ratgeber-Tweets bekannt und seit 2022 freier Autor bei Gegen-Hartz.de