Fabelhaftes aus deutschen Hartz IV Argen

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Was könnte es so schön sein als Friedlicher Bürger…der endlich seiner Arge einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag vorlegt. Davon träumt jeder Mitarbeiter einer Arge, und auch dem Chef des Unternehmens ‘J..arbeit’ zaubert das ein Lächeln ins Gesicht. Eine Leserzuschrift.

Nein was macht der böse Hilfebedürftige, er stellt Anträge und macht Ärger. Könnte doch jeder kommen, nur weil man in Duisburg arbeiten will. Wie kann man einsparen grübelt J..arbeit- tja ein autonomes Dienstleistungsunternehmen geht achtsam mit dem Recht auf Arbeitsförderung und sozialen Ansprüchen von arglistigen Antragstellern um. Obwohl die Arbeitsstelle satte 500km von Wohnort entfernt ist, darf man fleissig sparen.

Der wichtigste und erfolgreichste Trick, vor allem der wirtschaftslichste: man stellt sich einfach tot. Altbewährtes aus der Natur, der feindliche Antragsteller gibt auf. Das funktioniert relativ einfach: Es gibt keine Wohnraumbeschaffungskosten SGBII § 22 (3)! Wir können doch nur Mittel bewilligen, die uns zur Verfügung stehen. Meistens erfolgreich Antrag abgewehrt- Antragsteller hat dieses Märchen zu glauben. Was aber wenn der böse Mensch auf seine berechtigten Ansprüche besteht? Dafür gibts die Taktik der vereinfachten Antragstellung, in Form von Antragsformularen Antrag auf Gewährung von…. (der billigsten)…-hilfe. Nun den bösen dummen Antragsteller nötigen sich daran zu halten. Zuerst Mietvertrag in Duisburg unterschreiben, dann Bewilligung ( Vielleicht). Unglaublich was sich dieser Mensch nun einbildet, sagt er doch die Grundsicherung reicht nicht aus, um ohne Genehmigung sich in Duisburg eine Wohnung zu suchen. Am 20.März einen Arbeitsvertrag vorlegen und am 7. April 08 auch noch eine Wohnung in Duisburg haben wollen ist ja unglaublich.

Antragsteller nötigt Arge Amtspflichten sorgfältig Wahrzunehmen?

Also nun wirds zu bunt am 09.April.08 wirds noch dreister, dieser böse Antragsteller legt der Vorgesetzten Leiterin des Fallmanagements auch noch Sozialgesetze vor… Wie blöde denkt der eigentlich, sind wir??? Zwei Tage nach dem vertraglichen Arbeitsbeginn müssen wir ihm leider den Bescheid nach SGBII § 20 (2) Umzugsbewilligung erteilen, SGBII § 20(3) Wohnraumbeschaffungskosten… Nein das ist zuviel… Wohnraumbeschaffungskosten darf es nicht geben!!! Nun du lästiger Antragsteller wir werden schon noch mit dir fertig, mehr als das gibt es einfach nicht! Amtspflichten sind irgendwie lästig, wenn man Beihilfen gewähren muss. Der Böse gibt immer noch nicht auf, bleibt nur die vorletzte List… Antragsteller ich kann Ihnen nicht helfen, habe mein bestes getan mit vereinfachter Antragstellung bist du nicht auf die Täuschungslist deiner kundenfreundlichen Arge reingefallen, ich geb dir 50,- Euro und du machst dich vom Acker. Sieh das Almosen als Vorschuss für Reiskosten an- aber nur für den ersten Weg zur Arbeit. Das sollte genügen denkt die arbeitende Meute des städtisch sozialen Dienstleistungsunternehmens..öhm Berichtigung: Leistungsträgers.

Aber es kam noch schlimmer, der böse Antragsteller besteht auf seine Rechte, was interessiert uns Hilfebedürftigkeit? Das machen wir uns schon passend, je länger es dauert- um so eher verliert der böse Hilfebedürftige den für uns teuren Arbeitsplatz… letze Pflichtübung: weg mit dem ganzen Schrott von Anträgen die verpflichten, ab zum Rechtsamt. Der Antragsteller ist zu blöde einen Antrag zu stellen- kicher!

Der Hilfedürftige hat auch noch die Arge in Duisburg angerufen, die haben den wieder zu uns entsorgt. Aber wenigstens sind die vernünftig, uns stehen dazu Wohnraumbeschaffungskosten gibt es nicht! Ein Trost und herzlichen Dank an die netten Kollegen aus NRW. Kunden dürfen doch keine kostspieligen Beihilfen fordern- unglaublich was man sich als Leiter der Arge bieten lassen muss.
Nun hat dieser unmögliche Hilfedürftige auch noch einen Anwalt beauftragt- armes Deutschland!!! Wenn Beamte schon arbeiten müssen, es steht zu befürchten das der Anwalt die Anträge stellt. Was solls wir haben doch das eigene Rechtsamt, diese miesen bösen Antragsteller mit ihrer unwirtschaftlichen Hilfebedürtigkeit! Irgendwie hat der kleine böse Antragsteller das befürchtet, und sich so gut es geht abgesichert. In der Freiheit meiner Gedanken: Gerne würde ich dem Boss ne Tüte Mitleid schenken, weil die ganze List auch versagen kann.

Ich als Kunde bin froh in diesem Deutschland zu leben und stolz darauf Rechte deutscher Grundgesetze geniessen zu dürfen.
Wenn Kommunen aus Sozialleistungen Dienstleistungen machen, Kunden königlich hinters Licht geführt werden, kann ich jedem Antragsteller empfehlen die lächerlichen 10,- Euro zu investieren für einen Beratungsgutschein beim Anwalt. Also liebe Kunden des Sozialstaates BRD 20,- Euro braucht jeder hilfebedürftige Mensch der Überleben will: 10,- für einen Anwalt und 10,- für einen Arzt. Also kosten die Artikel unseres Grundgesetzes 20,- Euro. Ich möchte allen Bürgern dieses schönen Landes dringend raten, sorfältig Anträge zu stellen und nicht Behörden von Kommunen und Städten blindlings zu vertrauen.

Eine Fortsetzung meiner kleinen Geschichte wird es geben.
Irgendwie möchte der dumme Antragsteller nicht einsehen das Verwaltungsrecht über Sozialrecht gestellt wird, das aus wirtschaftlichen Interessen ” das Recht auf Antragstellung sozialer Beihilfen” eingegrenzt und verweigert wird in Form von Unterlassung. Liebe Argemitbewohner und andere kundenfreundliche städtische Unternehmen- es wäre sicher einfacher für Euch jeder Antragsteller würde sich erhängen, anstelle sich zu verschulden mit dem Ziel Teilhabe am Arbeitsleben. Hilfebedürftige in Schulden zu treiben, bringt wenns hilft volle Kassen der Kommunen. Ein Antragsteller hat Anträge so zu stellen, wie es die
Arge verlangt- was Recht ist muss Verwaltungsrecht bleiben!!! Frohes Schaffen Kollegen deutscher Argen.

In Anbetracht der skandalösen Vorgehensweise, bzw. der zu erwartenden Kundenfreundlichtkeit hiesiger Arge möchte der Autor anonym bleiben. (Ein Leserbrief, Autor anonym, 24.04.2008)