Neue Bürgergeld-Regelsätze und höhere Mehrbedarfe ab 2024

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Die Regelsätze des Bürgergeldes für Erwachsene, Jugendliche und Kinder steigen ab 2024, wobei der neue Satz bereits im Dezember im Voraus für Januar 2024 gezahlt wird. Da die Regelbedarfe steigen, steigen auch die Mehrbedarfe, da diese prozentual ausgezahlt werden. Wie hoch die Regelleistungen ab 2024 sein werden, haben wir in diesem Artikel in einer Tabelle dargestellt.

Regelsätze steigen um 12 Prozent

Die Regelsätze im Bürgergeld steigen für 2024 im Eckregelsatz um 12 Prozent. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein Singlehaushalt statt 502 Euro künftig 563 Euro monatlich vom Jobcenter überwiesen bekommt. Für volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaften steigt der Regelsatz von derzeit 451 Euro auf 506 Euro monatlich.

Anpassung statt Erhöhung

Bei der Anpassung der Regelsätze des Bürgergeldes handelt es sich streng genommen nicht um eine Erhöhung, sondern um eine Anpassung, die durch eine Änderung der Berechnungsmethode nun auch die Inflationsrate berücksichtigt.

Die ergänzende Fortschreibung führt daher dazu, dass der Regelsatz in der Regelbedarfsstufe 1 nun um 61 Euro stärker steigt, als dies nach der bisherigen Methode zur Ableitung der Regelbedarfe möglich gewesen wäre.

Alle Regelsätze im Bürgergeld ab 2024

Regelsatz 2023 2024 Anpassung
Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende
(Regelbedarfsstufe 1)
502 € 563 € +61 €
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
(Regelbedarfsstufe 2)
451 € 506 € +55 €
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen
(Regelbedarfsstufe 3)
402 € 451 € +49 €
Regelsatz unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung
für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er
(Regelbedarfsstufe 3)
402 € 451 € +49 €
Kinder 14 bis 17 Jahre
(Regelbedarfsstufe 4)
420 € 471 € +51 €
Kinder von 6 bis 13 Jahre
(Regelbedarfsstufe 5)
348 € 390 € +42 €
Kinder 0 bis 5 Jahre
(Regelbedarfsstufe 6)
318 € 357 € +39 €

Erhöhte Mehrbedarfe entsprechend den Regelbedarfsstufen

Die Anpassung der Regelsätze zieht eine Steigerung der Mehrbedarfe nach sich, die sich pauschal an den Regelbedarfsstufen orientieren. Alleinerziehende profitieren von einer Erhöhung des Mehrbedarfs von aktuell 60,24 Euro auf 67,56 Euro bis zum Höchstbetrag von derzeit 301,20 Euro auf 337,80 Euro.

Tabelle Mehrbedarfe

Alleinstehende und Alleinerziehende 563 Euro (+ 61 Euro) Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 506 Euro (+ 55 Euro) Regelbedarfsstufe 2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 451 Euro (+ 49 Euro) Regelbedarfsstufe 3
Nicht erwerbstätige Erwachsene unter      25 Jahren im Haushalt der Eltern 451 Euro (+ 49 Euro) Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 Euro (+51 Euro) Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 Euro (+ 42 Euro) Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren 357 Euro (+ 39 Euro) Regelbedarfsstufe 6

Mehr Unterstützung für werdende Mütter

Volljährige werdende Mütter in der 13. Schwangerschaftswoche erhalten ebenfalls eine erhöhte Unterstützung. Der Mehrbedarf für Schwangere steigt von bisher 85,34 Euro auf 95,71 Euro.

Anpassungen in verschiedenen Bereichen

Neben den genannten Erhöhungen verzeichnen auch weitere Mehrbedarfe Zuwächse. Der Mehrbedarf für Warmwasser bei dezentraler Erwärmung erhöht sich um 12,4 Prozent, ebenso wie der Mehrbedarf für Ernährung.

Anpassung der Pauschalen im Bildungs- und Teilhabepaket

Parallel zur Anhebung der Regelsätze beim Bürgergeld erfahren auch die Pauschalen für den Schulbedarf im Bildungs- und Teilhabepaket eine Erhöhung. Ab 2024 steigt dieser Betrag von 174 Euro auf 195 Euro und wird in zwei Raten ausgezahlt – im Februar 65 Euro und im August 130 Euro.

Kritik von Sozialverbänden

Trotz der Anpassungen gibt es Kritik von Sozialverbänden wie dem Paritätischen Gesamtverband und dem SoVD. Sie bemängeln, dass die ermittelten Regelsätze deutlich unter ihren Erwartungen liegen.

Der Paritätische Gesamtverband beispielsweise hat einen um 250 Euro höheren Wert in der Regelbedarfsstufe1 ermittelt und fordert die Herausnahme der Stromkosten aus der Regelleistung, die stattdessen im Rahmen der Unterkunftskosten zusätzlich übernommen werden sollen. Der SoVD wiederum drängt auf einen Regelbedarf von 650 Euro und ein Inflationsausgleichsgeld von 100 Euro.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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