EM-Rente: Das sind die Nachteile der Teilerwerbsminderungsrente

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Die Teilerwerbsminderungsrente (tEM) springt ein, wenn Betroffene gesundheitlich noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden tรคglich arbeiten kรถnnen. Sie ergรคnzt dann ein reduziertes Erwerbseinkommen โ€“ ersetzt es aber nicht.

Die Leistung ist grundsรคtzlich nur halb so hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente und setzt voraus, dass die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht wurde. โ€žReha vor Renteโ€œ bleibt der Grundsatz: Vor einer Rentengewรคhrung prรผft die Rentenversicherung, ob medizinische oder berufliche Rehabilitation die Erwerbsfรคhigkeit wiederherstellen kann.

Geringere Leistung und dauerhafte Abschlรคge

Die tEM ist per Definition nur โ€ždie halbe EM-Renteโ€œ. Zusรคtzlich mindern Abschlรคge die Hรถhe, wenn die Rente vor dem maรŸgebenden Lebensalter beginnt. Fรผr Rentenbeginn im Jahr 2025 gilt: Abschlag 0,3 Prozent je Monat der Vorverlagerung โ€“ maximal 10,8 Prozent; abschlagsfrei ist die EM-Rente erst ab 65 Jahren. Wichtig:

Dieser Abschlag โ€žwandertโ€œ in der Regel in Folgerenten (etwa die spรคtere Altersrente) mit โ€“ und wirkt damit langfristig nach.

Hinzuverdienst: Grenzen beim Geld โ€“ und bei der Arbeitszeit

Seit 2023 gelten dynamische Hinzuverdienstregeln. Fรผr 2025 nennt die DRV eine Mindest-Hinzuverdienstgrenze von 39.322,50 Euro pro Jahr bei tEM (bei voller EM-Rente: 19.661,25 Euro); individuell kann die Grenze โ€“ je nach Einkommen der letzten 15 Jahre โ€“ auch hรถher liegen.

Wird sie รผberschritten, wird die Rente gekรผrzt oder kann ruhen. Entscheidend ist jedoch nicht nur das Geld: Wer regelmรครŸig sechs Stunden oder mehr tรคglich arbeitet, kann den Anspruch auf die Rente verlieren โ€“ selbst wenn die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird.

Befristung, รœberprรผfungen und Mitwirkungspflichten

EM-Renten werden grundsรคtzlich befristet bewilligt โ€“ in der Regel zunรคchst bis zu drei Jahre โ€“ und anschlieรŸend erneut geprรผft. Eine unbefristete Leistung gibt es nur, wenn eine Besserung โ€žabsolut unwahrscheinlichโ€œ ist. Das bedeutet Unsicherheit und regelmรครŸige Begutachtungen, inklusive der Pflicht, Verรคnderungen des Gesundheitszustands oder der Erwerbstรคtigkeit anzuzeigen.

Arbeitsmarktrente: Sonderfall mit Fallstricken โ€“ besonders im Ausland

Wer medizinisch โ€žnurโ€œ teilweise erwerbsgemindert ist (3 bis unter 6 Stunden), aber keinen geeigneten Teilzeitjob findet, erhรคlt in Deutschland unter Umstรคnden eine volle EM-Rente aus arbeitsmarktbedingten Grรผnden (โ€žArbeitsmarktrenteโ€œ).

Diese Konstellation ist volatil: Verbessert sich die Lage oder wird eine Stelle gefunden, entfรคllt die volle Zahlung. Zudem gibt es eine wichtige Auslandsgrenze: Arbeitsmarktbedingte volle EM-Renten werden grundsรคtzlich nicht ins Ausland gezahlt; maรŸgeblich ist ยง 112 SGB VI. Rein medizinisch begrรผndete EM-Renten sind hiervon nicht betroffen.

Nettoeffekte: Beitrรคge und Steuern mindern den Auszahlbetrag

Auf die Bruttorente fallen Beitrรคge zur gesetzlichen Krankenversicherung (allgemeiner Satz 14,6 Prozent, hรคlftig von DRV und Rentner:in getragen, plus hรคlftiger Zusatzbeitrag) sowie Beitrรคge zur Pflegeversicherung an, die Rentner:innen allein tragen. 2025 wurde der PV-Beitragssatz auf 3,6 Prozent angehoben; im Juli 2025 fiel einmalig ein pauschaler Satz von 4,8 Prozent zur Nachverrechnung an.

Darรผber hinaus ist die EM-Rente grundsรคtzlich einkommensteuerpflichtig โ€“ die Hรถhe hรคngt vom Jahr des Rentenbeginns und vom persรถnlichen Grundfreibetrag ab (Orientierung bietet das BMF-Material zur Rentenbesteuerung 2025). Diese Abzรผge reduzieren die verfรผgbare Netto-Rente spรผrbar.

Langfristige Folgen fรผr die spรคtere Altersrente

Wรคhrend der tEM flieรŸen โ€“ typischerweise โ€“ geringere Erwerbsbeitrรคge in die Rentenkasse. Zwar erhรถht die Zurechnungszeit EM-Renten spรผrbar (2025 wird so gerechnet, als ob bis 66 Jahre + 2 Monate weitergearbeitet worden wรคre), doch ersetzt das langfristig keine durchgรคngige Vollzeitbiografie.

Wichtig: Abschlรคge aus der EM-Rente wirken in der Regel auch bei der spรคteren Altersrente fort. Wer dauerhaft nur teilzeitnah arbeitet, baut tendenziell weniger Entgeltpunkte auf โ€“ mit entsprechend niedrigerer Altersrente.

Wechselwirkungen mit anderen Leistungen: kompliziert statt komfortabel

Die Kombination von tEM mit Leistungen des Arbeitsmarkts ist mรถglich, aber selten bequem. So kann Arbeitslosengeld I grundsรคtzlich neben einer tEM bezogen werden, wird jedoch unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet, was den Auszahlbetrag mindern kann. Bei aufstockenden Grundsicherungsleistungen (Bรผrgergeld) gilt die EM-Rente als Einkommen und reduziert den Bedarf. Solche Konstellationen sind komplex und verlangen im Einzelfall Beratung.

Planbarkeit, Verfahren, Alltag: die โ€žweichenโ€œ Nachteile

Neben den Zahlen belasten Betroffene oft die Verfahrensrealitรคt: wiederkehrende Gutachten, Melde- und Mitwirkungspflichten, das Risiko von Rรผckforderungen bei nicht gemeldeten ร„nderungen sowie der Druck, die tรคgliche Stundengrenze unter sechs Stunden sauber einzuhalten.

Wer zusรคtzlich erwerbstรคtig bleibt, muss Beschรคftigung, Gesundheit und Rentenrecht laufend austarieren โ€“ Planbarkeit und Karriereperspektiven sind hรคufig eingeschrรคnkt.

Fazit

Die Teilerwerbsminderungsrente ist ein wichtiges Sicherheitsnetz โ€“ aber kein finanziell komfortabler Dauerzustand. Niedrigere Ausgangsleistung, Abschlรคge mit Langzeitwirkung, Hinzuverdienst- und Stundengrenzen, Befristung samt รœberprรผfungen, Abzรผge fรผr Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuerpflicht sind die zentralen Bremsklรถtze.

Wer eine tEM in Betracht zieht oder bezieht, sollte die eigene Erwerbsplanung, die steuer- und beitragsrechtlichen Effekte sowie mรถgliche Wechselwirkungen mit anderen Leistungen frรผhzeitig professionell durchrechnen lassen โ€“ idealerweise gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung oder einer unabhรคngigen Sozialberatung.

Quellenhinweise (Auswahl): Deutsche Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Hinzuverdienst, Befristung), Bundesfinanzministerium (Rentenbesteuerung), GKV/Pflegeversicherung (Beitragssรคtze 2025), DRV-Fachinfos zur Zurechnungszeit