Das Merkzeichen „G“ wirkt auf den ersten Blick unscheinbar, weil es keinen blauen EU-Parkausweis auslöst. Trotzdem entscheidet „G“ für viele Betroffene darüber, ob Mobilität bezahlbar bleibt und ob das Existenzminimum im Alltag überhaupt reicht. Wer „G“ unterschätzt, verschenkt Nachteilsausgleiche, die sich Monat für Monat auswirken.
Inhaltsverzeichnis
Merkzeichen G: Das bedeutet „erheblich beeinträchtigt im Straßenverkehr“
„G“ steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr und knüpft nicht nur an „Beine“ an. Entscheidend ist, ob Wegstrecken im Ortsverkehr nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere zu Fuß bewältigt werden können. Behörden orientieren sich dabei häufig an der Leitplanke „etwa zwei Kilometer in etwa einer halben Stunde“ als Vergleichsmaßstab.
Warum „G“ so oft verwechselt wird
Viele denken bei Mobilitätsmerkzeichen sofort an „aG“ und damit an den blauen EU-Parkausweis. Doch „G“ ist ein eigener Schlüssel, der andere Türen öffnet, vor allem beim Nahverkehr und bei bestimmten Sozialleistungen. Wer nur auf „aG“ starrt, übersieht, dass „G“ im Alltag oft mehr bewirkt als ein Parkplatzschild.
Nachteilsausgleich 1: Parkerleichterungen ohne blauen EU-Parkausweis
Mit „G“ dürfen Sie nicht automatisch auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol parken. Trotzdem kann „G“ Parkerleichterungen auslösen, wenn zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind und Ihnen eine entsprechende Parkberechtigung für besondere Gruppen erteilt wird. Entscheidend ist, dass Sie die richtige Parkberechtigung beantragen und nicht davon ausgehen, dass „G“ allein den Behindertenparkplatz öffnet.
Nachteilsausgleich 2: Wertmarke für Bus und Bahn macht Mobilität bundesweit nutzbar
Mit Merkzeichen „G“ können Sie das Beiblatt mit Wertmarke beantragen und damit im Nahverkehr bundesweit ohne zusätzliche Fahrkartenkosten unterwegs sein, soweit die Regeln der unentgeltlichen Beförderung greifen. Dieser Nachteilsausgleich ist besonders wichtig, wenn Sie Wege nicht mehr zuverlässig zu Fuß schaffen oder das Auto keine Option ist. Wer die Wertmarke nutzt, macht aus „G“ einen handfesten Mobilitätsvorteil.
Nachteilsausgleich 3: 17 Prozent Mehrbedarf in der Grundsicherung
„G“ kann auch finanziell entlasten, wenn Sie Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen. Dann kann ein Mehrbedarf von 17 Prozent der maßgebenden Regelbedarfsstufe in Betracht kommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Zuschlag erhöht den monatlichen Bedarf dauerhaft und wirkt damit stärker als einmalige Einmalzahlungen.
FAQ: Fünf wichtige Fragen zum Merkzeichen „G“, die viele übersehen
Kann ich Merkzeichen „G“ auch ohne klassische Gehbehinderung bekommen, etwa bei Herz-, Lungen- oder neurologischen Erkrankungen?
Ja, wenn Ihre Einschränkungen dazu führen, dass Sie Wegstrecken im Straßenverkehr nur unter erheblichen Schwierigkeiten oder Gefahren bewältigen können. Das kann auch bei inneren Leiden, Anfällen, starker Erschöpfung oder der Gesamtwirkung mehrerer Erkrankungen gelten. Entscheidend ist die funktionelle Auswirkung, nicht der Name der Diagnose.
Muss ich mich zwischen Wertmarke und Kfz-Steuerermäßigung entscheiden?
In der Regel ja: Wenn Sie die 50-%-Kfz-Steuerermäßigung nutzen, müssen Sie dafür auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung verzichten. Umgekehrt schließt die Nutzung der Freifahrt typischerweise die Steuerermäßigung aus. Prüfen Sie daher, was sich für Ihren Alltag wirklich rechnet, bevor Sie wählen.
Welche „Messlatte“ nutzen Behörden typischerweise bei der Prüfung von „G“?
Häufig prüfen sie, ob eine ortsübliche Wegstrecke von etwa zwei Kilometern in etwa 30 Minuten ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren möglich ist. Dabei zählt nicht, ob Ihre Umgebung hügelig ist oder ob der nächste Supermarkt weit weg liegt, sondern ein allgemeiner Vergleichsmaßstab. Wichtig bleibt, dass Sie die konkreten Schwierigkeiten und Risiken nachvollziehbar schildern und ärztlich belegen.
Darf eine Begleitperson kostenlos mitfahren, wenn ich Merkzeichen „G“ habe?
Nicht automatisch. Für die kostenfreie Mitnahme einer Begleitperson braucht es zusätzlich das Merkzeichen „B“ (Notwendigkeit ständiger Begleitung). Dann fährt die Begleitperson im Nah- und Fernverkehr unentgeltlich mit, unabhängig davon, ob Sie selbst eine Wertmarke nutzen.
Wo beantrage ich die Kfz-Steuerermäßigung – und was ist dafür entscheidend?
Sie beantragen die Steuerermäßigung bei der zuständigen Zollverwaltung, in der Praxis über das Hauptzollamt; häufig nutzen Betroffene dafür das vorgesehene Antragsformular. Entscheidend ist, dass Ihr Ausweis die Voraussetzung für die Steuerermäßigung erfüllt und Sie zugleich auf die unentgeltliche Beförderung verzichten, wenn Sie diese Ermäßigung wählen. Lassen Sie sich die Wahlwirkung schriftlich bestätigen, damit später kein Streit über die Entscheidung entsteht.
Fazit: Merkzeichen G bringt Vorteile, wenn Sie sie aktiv einfordern
„G“ ist kein Ersatz für „aG“, aber ein starker Schlüssel für Mobilität und Existenzsicherung. Sie gewinnen nicht, wenn Sie auf den „perfekten“ Ausweis warten, sondern wenn Sie die Nachteilsausgleiche nutzen, die Ihnen zustehen. Wer die passende Mobilitätsoption wählt und Ansprüche konsequent geltend macht, macht das Merkzeichen „G“ im Alltag wirklich wirksam.




