Das Aus für den Mindestlohn

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Kein Mindestlohn, höhere Pflegeversicherung

Die Koalitionsverhandlungen sind zu Ende. Kein grundsätzlich gesetzlich geregelter Mindestlohn in Deutschland. Dafür Ausweitung des Arbeitnehmer- Entsendegesetz

Die Koalitionsverhandlung aus SPD und CDU / CSU tagte bis in den frühen Morgen. Bereits im Vorfeld wurde klar, dass die Union aus CDU und CSU hart in der Frage Mindestlohn bleibt. Auch die SPD hielt nicht mehr energisch an einem gesetzlichen Mindestlohn fest und begnügte sich vor der Koalitionsrunde damit, sich über eine Ausweitung des Entsendegesetzes zu freuen. So kam es dann auch. Der SPD Vorsitzende Kurt Beck präsentierte die Ausweitung des Entsendegesetz als Kompromiss. Für zehn bis zwölf Branchen soll das Entsendegesetz gelten, so Kurt Beck.

Genaue Details für welche Arbeitsbereiche diese gelten sollen, wurde jedoch nicht veröffentlicht. Allerdings soll auf Vorschlag des Arbeitsministers das Entsendegesetz auf weitere Branchen angewendet werden, deren Arbeitnehmer zu mehr als 50 Prozent tariflich gebunden sind. Die Zeitarbeitsbranche fällt wohl bei dieser Neuregelung raus, da es hier keine konkreten Vereinbarungen gibt.

SPD und Union zeigten sich beim Ende der Koalitionsverhandlung zufrieden mit dem Ergebnis
Die CDU zeigte sich zufrieden mit diesem Ergebnis. So unterstrich der CDU Fraktionsvorsitzende Volker Kauder: "Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn wird es nicht geben." Insgesamt hätte die Bundesregierung aber gezeigt: "Sie kann Probleme lösen." Auch Edmund Stoiber (CSU) ging triumphierend aus den Verhandlungen. Nicht der Staat legt einen Mindestlohn fest, sondern "immer von den Tarifparteien vorgelegt und erarbeitet", so Stoiber. Die SPD versicherte an einem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn festzuhalten. Der SPD-Chef Kurt Beck sagte, die SPD werde weiter an einem Mindestlohn festhalten: "Der war heute nicht erreichbar". Die Position der CDU wäre ein "kapitaler Fehler", so Kurt Beck weiter.


Was ist das Arbeitnehmer Entsendegesetz?
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) von 1996 regelt in Deutschland die Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen, insbesondere im Bau- und Baunebengewerbe. Die zwingenden Arbeitsbedingungen müssen hierzu in einem allgemein verbindlichen oder durch Rechtsverordnung dazu erklärten Tarifvertrag festgelegt worden sein. Die zwingenden Arbeitsbedingungen beziehen sich insbesondere auf den Lohn und Urlaubsanspruch.

Höhere Pflegeversicherungs- Abgaben
Als weiteres Ergebnis der Koalitionsrunde stellte sich heraus, den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zum Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte zu erhöhen. Der Beitragssatz wird künftig bei 1,95 Prozent des Bruttolohns liegen, Kinderlose zahlen einen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten. Die Arbeitslosenversicherung soll im Gegenzug um 0,3 Prozentpunkte sinken. (19.06.07)

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