Bundesrechnungshof kritisiert „planlose“ Jobcenter

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Aus einer Analyse des Bundesrechnungshofes geht hervor, dass die Bundesagentur für Arbeit durch die „planlose“ Vergabe von Maßnahmen und Kursen an Hartz IV-Bezieher jährlich 190 Mio. Euro pro Jahr verschwendet.

Maßnahmenvergabe erfolgt willkürlich

Der Tagesspiegel berichtete von einer Mitteilung des Bundesrechnungshofes an das  Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in der die Geldverschwendung der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter bei der Vergabe von Qualifikationsmaßnahmen an Hartz IV-Bezieher angemahnt wurde.

Planlosigkeit in den Jobcentern

Untersucht wurde die Vergabe von 617 Plätzen in 35 Kursen. Das Resultat der Rechnungsprüfer: Die Plätze werden komplett „planlos“ verteilt. In 182 Fällen kam man zu dem Urteil, dass der Kurs “nicht Bestandteil einer auf den Einzelfall bezogenen Eingliederungsstrategie” war. 212 Mal wurde seitens des Jobcenters “nicht hinreichend über den mit der Zuweisung verfolgten Zweck” informiert.

30 % der Betroffenen Leistungsbezieher haben in der Vergangenheit “bereits eine oder mehrere vergleichbare Maßnahmen absolviert”.

Der Tagesspiegel zitiert weiter aus dem Bericht: “Durch ihr nicht zielgerichtetes Vorgehen und die mangelnde Rücksichtnahme auf die Belange der Leistungsberechtigten haben die Jobcenter in einem erheblichen Teil der geprüften Fälle deren unverzügliche Eingliederung nicht gefördert, sondern sogar gefährdet“

Gearbeitet wird nur für die Statistik

Von dem Vergabeverfahren profitieren in erster Linie die Angestellten des Jobcenters. Die Hartz IV-Bezieher, die sich in einer Maßnahme befinden gelten offiziell nicht als Arbeitslos und tauchen somit für ein weiteres Jahr nicht in der Statistik der Langzeitarbeitslosen auf. Haben die Mitarbeiter ihre vorgegebenen Zahlen erreicht, winkt entweder eine Festanstellung, viele Mitarbeiter haben nur befristete Arbeitsverträge, oder eine Beförderung. Die Vorgesetzten erhalten zudem entsprechende Boni.

Der Tagesspiegel konfrontierte die Bundesagentur für Arbeit mit dem Bericht. In der Stellungnahme dazu heißt es lediglich: “Der Befund, dass die Jobcenter die Leistungsberechtigten planlos Maßnahmen zugewiesen haben, wird nicht geteilt.”

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