Bürgergeld: Für Hunderttausende reicht es für die Miete nicht

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Beim Bürgergeld gibt es 2026 keine bundesweit einheitliche Mietobergrenze, sondern nur das Prinzip der „Angemessenheit“ nach § 22 SGB II. Was „angemessen“ ist, legen Kommunen über eigene KdU-Tabellen und Konzepte fest – und genau dort beginnt für viele das Risiko.

Wer in eine Region mit zu niedrigen Richtwerten fällt, landet schnell in einer Wohnkostenlücke, obwohl die Wohnung realistisch kaum zu ersetzen ist.

Angemessenheit heißt oft: Die Kommune entscheidet

Die Jobcenter übernehmen grundsätzlich die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung nur, soweit sie als angemessen gelten. Diese Grenzen unterscheiden sich je nach Stadt, Landkreis und örtlichem „schlüssigen Konzept“, also einer methodisch belastbaren Auswertung des Wohnungsmarkts.

Für Leistungsberechtigte fühlt sich das Ergebnis häufig willkürlich an, weil es vom Wohnort abhängt und nicht davon, ob man irgendwo überhaupt bezahlbaren Wohnraum finden kann.

Karenzzeit 2026: Schonfrist – aber nicht sorgenfrei

Seit 2023 gilt eine einjährige Karenzzeit: Im ersten Jahr nach Leistungsbeginn werden die tatsächlichen Unterkunftskosten grundsätzlich übernommen, ohne sofortige Angemessenheitsprüfung. Heizkosten werden allerdings getrennt betrachtet und von Beginn an nur im üblichen Rahmen akzeptiert.

Zusätzlich wird politisch über eine Deckelung auch innerhalb der Karenzzeit diskutiert – das würde teure Wohnungen deutlich früher unter Druck setzen und könnte die Schonfrist faktisch entwerten.

Chemnitz bis München: Wie groß die Spanne bei den KdU-Grenzen ist

Die anerkannten Bruttokaltmieten schwanken massiv, weil jede Kommune eigene Werte festlegt. Für Alleinstehende liegen solche Obergrenzen in manchen Städten bei wenigen hundert Euro, in teuren Märkten deutlich höher – das zeigt, wie wenig „gleich“ die Grundsicherung in der Praxis wirkt. Wer umzieht, wechselt nicht nur die Stadt, sondern oft auch die Regeln.

Die Wohnkostenlücke: Wenn der Regelsatz die Miete mitfinanzieren muss

Von einer Wohnkostenlücke spricht man, wenn die tatsächliche Miete über der anerkannten Grenze liegt und die Differenz aus dem Regelsatz bezahlt werdene soll. Das ist keine Kleinigkeit, weil der Regelsatz für Essen, Strom, Kleidung und Mobilität gedacht ist – nicht als Mietzuschuss.

Wenn monatlich 50 oder 80 Euro fehlen, entsteht schnell ein Dauerdefizit, das Schulden, Verzicht und im schlimmsten Fall Wohnungsverlust nach sich ziehen kann.

Warum das besonders für Neuzugänge gefährlich ist

Gerade beim Einstieg in die Grundsicherung ist die Wohnung meist schon da – und oft liegt sie schon zu Beginn über den regionalen Grenzen. Dann wird aus einem ohnehin belastenden Lebensbruch ein zusätzliches Risiko.

Der Druck, die Wohnkosten zu senken, kommt nicht selten genau dann, wenn man stabilisieren müsste. Dass die Grenzen regional so unterschiedlich sind, macht das Problem strukturell, nicht individuell.

Was Betroffene jetzt praktisch prüfen sollten

Wichtig ist zuerst der Blick in den Bewilligungsbescheid: Welche Bruttokaltmiete wird anerkannt, welche Heizkosten, und wie wird getrennt gerechnet. Dann sollte geprüft werden, ob das Jobcenter eine aktuelle KdU-Tabelle nutzt und ob es nachvollziehbar begründet, warum es kürzt.

Wer hier Fehler findet, sollte schnell reagieren, weil eine Korrektur oft nur über Widerspruch oder Überprüfungsantrag durchsetzbar ist.

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FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was ist eine Wohnkostenlücke genau?
Eine Wohnkostenlücke entsteht, wenn das Jobcenter nicht die volle Miete anerkennt und die Differenz aus dem Regelsatz gezahlt werden soll. Das bedeutet faktisch weniger Geld zum Leben, obwohl der Bedarf eigentlich existenzsichernd gedeckt werden müsste. Besonders problematisch wird es, wenn die Lücke dauerhaft ist und sich Monat für Monat aufaddiert.

Muss ich in der Karenzzeit wirklich keine Senkung der Miete befürchten?
In der Karenzzeit werden Unterkunftskosten grundsätzlich zunächst in tatsächlicher Höhe übernommen, aber Heizkosten bleiben weiterhin ein eigener Prüfpunkt.

Außerdem kann sich der Druck schneller aufbauen, wenn die Behörde früh signalisiert, dass die Wohnung später „zu teuer“ ist. Wer schon in der Karenzzeit Kürzungen sieht, sollte das besonders sorgfältig prüfen, weil dann oft etwas nicht stimmt.

Was zählt überhaupt zu den Kosten der Unterkunft?
Zu den Kosten der Unterkunft zählt vor allem die Bruttokaltmiete, also Kaltmiete plus kalte Betriebskosten, während Heizkosten getrennt beurteilt werden. Strom im Haushalt gehört in der Regel nicht dazu und muss aus dem Regelsatz gezahlt werden.

Genau diese Trennung ist eine häufige Fehlerquelle, wenn Bescheide Positionen falsch zuordnen oder pauschal kürzen.

Was kann ich tun, wenn die Miete gekürzt wird?
Wer eine Kürzung bekommt, sollte zügig schriftlich reagieren und eine nachvollziehbare Begründung verlangen, welche KdU-Grenzen angewendet wurden. Wenn die Berechnung nicht stimmt oder die Grundlage fragwürdig ist, ist ein Widerspruch oft der direkte Weg, um die Anerkennung zu verbessern.

Parallel kann es sinnvoll sein, Belege zu sammeln, warum ein Umzug nicht möglich oder unzumutbar ist, etwa wegen fehlender Wohnungen, Kinderbetreuung oder gesundheitlicher Gründe.

Muss ich ausziehen, wenn das Jobcenter eine Senkung verlangt?
Eine Senkungsaufforderung ist noch kein automatischer Auszug, aber sie kann später zu Kürzungen führen, wenn keine Lösung gefunden wird. Entscheidend ist, ob es realistisch verfügbaren, angemessenen Wohnraum gibt und ob besondere Gründe gegen einen Umzug sprechen.

Genau hier lohnt sich die genaue Dokumentation, weil „theoretisch möglich“ in der Praxis oft „nicht auffindbar“ bedeutet.

Fazit

Die Wohnkostenlücke ist kein Randproblem, sondern ein systemischer Effekt regionaler Mietobergrenzen, die häufig an der Wirklichkeit des Wohnungsmarkts vorbeigehen.

Wenn Menschen ihre Miete aus dem Regelsatz quersubventionieren müssen, wird Existenzsicherung zur Dauerkrise – mit absehbaren Folgen wie Schulden, Stress und Wohnungsverlust.

Wer Kürzungen bekommt, sollte Bescheide konsequent prüfen und sich nicht damit abfinden, dass das Existenzminimum am Wohnort einfach kleiner gerechnet wird.