Bürgergeld: Dann kannst Du Möbel und Haushaltsgeräte beantragen

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Die Regelleistungen beim Bürgergeld reichen kaum aus, um davon Möbel bzw. Einrichtungsgegenstände zu kaufen. In bestimmten Lebenslagen kann beim Jobcenter ein Antrag auf Ausstattung für Möbel gestellt werden. Geregelt ist das im § 24 Abs. 3 SGB II.

Wer kann einen Antrag auf Möbel stellen?

  • Bürgergeld-Beziehende, die mindestens 25 Jahre alt sind und erstmals in eine eigene Wohnung ziehen
  • Nach Trennung vom Partner: Wenn die Wohnungsausstattung nicht mehr mit genutzt werden kann
  • Wer zuvor zur Untermiete möbliert wohnte und jetzt in eine eigene Wohnung umzieht
  • Bei Haftentlassung, wenn keine eigene Wohnung mehr besteht
  • Nach einem außergewöhnlichen Vorfall: Wenn beispielsweise durch einen Brand alles zerstört wurde und die Versicherung nichts zahlt
  • wer aus einer sozialen Einrichtung in eine eigene Wohnung zieht

Wer einen Antrag stellt, hat generell keinen Anspruch auf ein sogenanntes Möbelgeld. Wurde dem Antrag auf Mehrbedarf zugestimmt, wird das Jobcenter entweder Geld- oder Sachleistungen zur Verfügung stellen. In den meisten Fällen wird die Behörde eine Pauschale genehmigen.

Diese Pauschale reicht aus, um günstig Möbel zu erwerben. Dabei wird das Jobcenter darauf achten, dass nur die grundlegenden Bedürfnisse erfüllt werden, um einen eigenen Haushalt zu führen.

Zahlt das Jobcenter Haushaltsgeräte?

Auch hier kann das Jobcenter zwischen Sach- und Geldleistungen wählen. Im Grundsatz ist in den Regelleistungen beim Bürgergeld ein sog. Ansparbetrag von 30 Euro vorgesehen. Aus diesem Sparbetrag müssen zum Beispiel auch defekte Haushaltsgegenstände bezahlt werden. Allerdings besteht in bestimmten Lebenslagen auch hier ein Anspruch auf Mehrbedarf.

Bei defekten Haushaltsgeräten ist das Jobcenter meist streng. Nur in wenigen Situationen zahlt die Behörde z.B. eine neue Waschmaschine. Oft bietet die Behörde statt eines Sonderbedarfs ein Darlehen an, dass dann von den Regelleistungen Monat für Monat abgetragen werden muss.

Was gehört zur Ausstattung einer Wohnung

Wer einen Antrag stellt, sollte alle benötigten Gegenstände so umfassend wie möglich auflisten. Auch auf die Gefahr hin, dass das Jobcenter einige Posten wieder streicht, ist es besser “eher ein bisschen mehr” aufzulisten als zu wenig. Denn wenn etwas vergessen wurde, ist es im Nachhinein schwieriger durch einen erneuten Mehrbedarfsantrag weitere Bedarfe einzufordern.

Diese Gegenstände sollten Sie bei einer Auflistung nicht vergessen, sofern diese nicht schon vorhanden sind:

Wohnzimmer

Schlafzimmer

  • Bett/Matratze
  • Nachttisch/Kommode
  • Kleiderschrank
  • Bettwäsche
  • Decken und Kissen für das Bett
  • Lampen für das Schlafzimmer
  • Vorhänge/Gardinen
  • Jalousien

Küche

  • Küchenschränke
  • Herd, Kühlschrank und Waschmaschine
  • Wasserkocher, Toaster
  • Geschirr/Töpfe/Besteck
  • Mülleimer
  • Staubsauger
  • Feger, Handfeger, Kehrbesen, Eimer etc.

Flur

  • Schuhschrank
  • Spiegel
  • Garderobe
  • Lampen

Badzimmer

  • Badezimmerschränken
  • Handtücher
  • Bügeleisen
  • Spiegel
  • Wäscheständer

Nachweisen, dass bestimmte Gegenstände nicht in der Wohnung vorhanden sind

Das Jobcenter wird sehr wahrscheinlich “Beweise” verlangen, ob beantragte Gegenstände tatsächlich nicht vorhanden sind. “Machen Sie ein Foto von der Küche, wenn kein Herd vorhanden ist”, rät Sebastian Bertram von “Gegen-Hartz.de”.

Auf diesen Beweis können Antragstellende später zugreifen, falls die Behörde zum Beispiel den Herd nicht zahlen will.

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Erstausstattung: Wenn der Widerspruch Erfolg hat

Was sind Sozialkaufhäuser?

In vielen Städten gibt es sog. Sozialkaufhäuser, die sehr günstig Möbel und zum Teil auch Haushaltsgeräte verkaufen. Häufig wird das Jobcenter statt Geldleistungen dann Gutscheine ausstellen, damit Möbel und weitere Gegenstände dort gekauft werden.

Das Sozialkaufhaus ist in der Tat eine gute Anlaufstelle, um zum Beispiel eine neue Waschmaschine zu kaufen, weil die alte defekt ist.

Mehrbedarf für das Kinderzimmer

Wenn ein Kind auf die Welt kommt, gibt es hierfür Sonderbedarfe, die beantragt werden können. Werdende Eltern können Anträge für eine Erstausstattung stellen. Jobcenter müssen sich auch auf veränderte Bedingungen einstellen, wenn beispielsweise das Kind nicht mehr im Kinderbett schlafen kann, weil es größer geworden ist. Mehr dazu auch hier: Bürgergeld Erstausstattung: Anspruch auf ein Kinderbett.

Keine einheitlichen Regelungen der Jobcenter

Bezüglich einer Erstausstattung existieren keine einheitlichen Regelungen. Das war bereits bei Hartz IV so und ist auch beim Bürgergeld nicht anders.

Jedes Jobcenter verfährt bei der Bewilligung von Ersatz- und Erstausstattungsleistungen unterschiedlich und nach “eigenem Ermessen”.

Deshalb ist das Thema Erstausstattung immer wieder ein Streitthema und führt auch zu Klagen vor den Sozialgerichten. Ähnlich ist es auch bei Mehrbedarfen. Einige Behörden nehmen nur schriftliche Anträge entgegen, anderen reicht das mündliche Vortragen bei einem Termin in der Behörde.

Bei Ablehnung einen Widerspruch einlegen

Warum allerdings ein Antrag gestellt wird, sollten sich Betroffene im Vorfeld immer genau überlegen und begründen. Wurde ein Antrag abgelehnt, sollte unter Umständen ein Widerspruch eingelegt werden. Im Zuge dessen sollten sich Betroffene beraten lassen. Entweder in unserem Hilfeforum, bei einer Beratungsstelle oder von einem Fachanwalt für Sozialrecht.

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