Berlin: Kein Fernseher für Hartz IV-Bezieher

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Keine Kostenübernahme für Fernseher im Rahmen der Erstausstattung

25.03.2012

Laut eines Berichts des „Berliner Kurier“ hat der Berliner Sozialsenator Mario Czaja (CDU) per Weisung an alle Jobcenter der Hauptstadt angeordnet, Hartz IV-Beziehern keine Fernsehgeräte im Rahmen der Erstausstattung künftig zu gewähren. Bislang hatte das Land Berlin Arbeitslosengeld II-Beziehern für die Erstausstattung der Wohnung 100 Euro für ein gebrauchtes TV-Gerät bewilligt. Dieser Betrag soll nun zugunsten der Sparbemühungen des Senats wegfallen.

Der Sozialsenator begründet seine Entscheidung mit einem 2011 gefällten Urteil des Bundessozialgericht in Kassel. Die obersten Sozialrichter hatten geurteilt, dass „ein Fernsehgerät nicht zur Erstausstattung der Wohnung eines SGB II Leistungsempfängers gehört“. Allenfalls ein Darlehen komme seitens der Leistungsträger in Betracht (Aktenzeichen: B 14 AS 75/10 R).

Gegenüber der Zeitung sagte Czaja: „Fernsehgeräte können im Rahmen der Erstausstattung nicht gewährt werden, da es sich weder um Einrichtungsgegenstände noch um Haushaltsgeräte handelt, die für eine geordnete Lebensführung erforderlich sind.“ Stattdessen, so der CDU-Senator, dienen die Geräte allein zur „Befriedigung des Unterhaltungs- und Informationsbedürfnisses“ und seien deshalb aus dem Hartz IV-Regelsatz zu begleichen. Von den 374 Euro Eckregelsatz sind genau 2,58 Euro für Unterhaltungs- und Informationsbedürfnisses enthalten. Dieses Geld sollen nun Berliner Erwerbslose nach Meinung des Senators für einen Fernseher zurücklegen. Ob ein Darlehen noch gewährt wird, ließ der CDU-Politiker offen. Im BSG-Urteil hieß es: „Insoweit erforderliche Konsumgegenstände, die wie das Fernsehgerät entsprechend verbreitet sind, aber nicht zur Erstausstattung einer Wohnung zählen, können ‑ im Gegensatz zum Rechtszustand unter dem Bundessozialhilfegesetz ‑ nur noch per Darlehen erbracht werden (vgl. § 23 Abs. 1 SGB II)."

Der Linken-Politiker Gregor Gysi zeigte sich über die Neuregelungen empört: „Informationen sind ein Grundrecht und niemand dürfe ausgeschlossen werden“, so Gysi. Die Fraktionschef der Linken hofft darauf, dass ein Betroffener den Weg zum Bundesverfassungsgericht einschlägt. Dann könne klargestellt werden, dass die Gesetzeslage gegen die Verfassung verstößt. Zudem wolle die Partei einen Antrag im Bundestag stellen, im dem gefordert wird, dass auch Computer „zum Existenz-Minimum“ gehören. Schließlich gebe es auch ein Grundrecht auf Kommunikation, so der Linkspartei-Politiker. (sb)

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