Bürgergeld auf Null: Vollsanktionen für Verweigerer

Lesedauer 4 Minuten

Die CDU bewirbt seit Juli 2025 eine „Neue Grundsicherung“ mit einem harten Versprechen: Wer arbeiten kann und wiederholt zumutbare Arbeit verweigert, soll künftig keine Unterstützung mehr erhalten. Das wird als „Politikwechsel“ präsentiert – ein Bruch mit der Logik der bisherigen Grundsicherung.

Für Leserinnen und Leser von gegen-hartz.de ist entscheidend: Was steht tatsächlich im CDU-Flugblatt? Was gilt heute schon? Und wo liegen die rechtlichen und praktischen Fallstricke, die im Alltag über Kürzungen, Widersprüche und Verfahren entscheiden?

Was die CDU konkret ankündigt

Im Flugblatt wird ein vollständiger Leistungsentzug in Aussicht gestellt, wenn erwerbsfähige Menschen mehrfach passende Jobangebote ablehnen. Die Botschaft lautet: Wer wiederholt eine zumutbare Arbeit verweigert, sei faktisch nicht bedürftig – folglich gebe es keinen Anspruch mehr. Außerdem sollen Sanktionen schneller und unbürokratischer durchgesetzt werden.

Politisch ist das ein klarer Kurswechsel: Bedürftigkeit – bisher materiell an Einkommen und Vermögen gemessen – würde in bestimmten Fällen durch das Verhalten „überstimmt“. Aus einer Sozialleistung, die das Existenzminimum absichert, würde eine Leistung mit deutlich härterer Arbeitsverpflichtung und einer Sanktion, die bis zum Totalausschluss reichen kann.

Was heute bereits gilt (und was nicht)

Wichtig ist die Abgrenzung zur aktuellen Rechtslage. Seit 2024 gibt es eine verschärfte Sanktionsnorm, die bei willentlicher Ablehnung einer konkret zumutbaren Arbeitsaufnahme nach vorheriger Pflichtverletzung den Wegfall des Regelbedarfs für bis zu zwei Monate vorsieht. Diese Regelung ist eng gefasst:

Das Jobangebot muss tatsächlich und unmittelbar antreten werden können, die Weigerung muss willentlich sein, und die Behörde muss den Sachverhalt sauber dokumentieren sowie anhören. Zentral: Die Kosten der Unterkunft und Heizung sind von solchen Minderungen heute nicht erfasst – sie werden nicht mitgekürzt.

Zudem ist diese Verschärfung befristet; ohne erneuten Gesetzesbeschluss läuft sie zu einem festgelegten Zeitpunkt aus.

Die CDU-Ankündigung geht weiter. Der Flugblatt-Satz „keine Unterstützung mehr“ lässt erkennen, dass künftig alle Leistungen entfallen sollen – also nicht nur der Regelbedarf, sondern potenziell auch die Wohnkosten. Das wäre eine qualitative Verschärfung gegenüber der geltenden Rechtslage.

Sie würde unmittelbar das Risiko von Mietschulden und Wohnungslosigkeit erhöhen und hätte Anschlussprobleme bei der Krankenversicherung. Ob und wie ein solcher Totalausschluss verfassungskonform ausgestaltet werden kann, ist offen – und hängt an sehr präziser Gesetzgebung.

Die verfassungsrechtliche Leitplanke

Das Existenzminimum ist grundrechtlich geschützt. Sanktionen sind nicht per se verboten, aber sie müssen verhältnismäßig sein, Härtefälle berücksichtigen, begründet werden und sich an realen Möglichkeiten orientieren. Eine Konstruktion, die Bedürftigkeit bei wiederholter Arbeitsverweigerung schlicht „fingiert“ und sämtliche Leistungen entzieht, müsste diese Hürden übersteigen:

Warum ist der Totalausschluss notwendig? Welche Ausnahmen gelten? Wie wird verhindert, dass Menschen ohne reale Chance auf eine Stelle bestraft werden? Ohne überzeugende Antworten wäre ein Generalentzug rechtlich angreifbar.

Praxisnahe Knackpunkte: Zumutbarkeit, Nachweis, Dokumentation

Die Praxis entscheidet über die Lebenswirklichkeit. „Zumutbar“ ist kein Bauchgefühl, sondern an Kriterien gebunden: Qualifikation, Gesundheit, Pendelzeiten, Betreuungspflichten, Tarifniveau, Arbeitsbedingungen. Ob eine Stelle tatsächlich sofort angetreten werden kann, ist zu belegen.

Ebenso muss die „willentliche“ Verweigerung sicher festgestellt sein. Schon unter geltendem Recht scheitern scharfe Maßnahmen nicht selten an diesen Anforderungen. Ein System, das den Vollentzug ankündigt, muss daher lückenlos dokumentieren, sauber begründen und ein faires Anhörungsverfahren garantieren.

Andernfalls sind Massenwidersprüche und Klagen vorprogrammiert – mit langen Verfahren und hoher Fehlerquote zulasten der Betroffenen.

Was ein echter Totalausschluss bedeuten würde

Ein umfassender Entzug „jeglicher Unterstützung“ träfe nicht nur den Geldbeutel, sondern die gesamte Existenzsicherung. Ohne Regelbedarf fehlt das Geld für Essen, Strom, Hygiene, Mobilität. Fielen zusätzlich die Kosten der Unterkunft weg, stünden Betroffene binnen kurzer Zeit vor Mietschulden – mit allen Folgekosten für Kommunen und Verwaltung.

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Auch die Frage der Krankenversicherung wäre heikel: Wer keine Leistungen mehr erhält, fällt durch das Raster – und wird unter Umständen erst im Notfall behandelt, was medizinisch und volkswirtschaftlich unsinnig ist. Sozialpolitik, die kurzfristig „Härte“ signalisiert, verursacht langfristig hohe Folgekosten und soziale Schäden, die am Ende die Allgemeinheit trägt.

Politische Ankündigung vs. Rechtswirklichkeit

Das Flugblatt setzt klare Schlagworte: Leistung muss sich lohnen, wer sich verweigert, bekommt nichts. Doch Schlagworte ersetzen keinen Gesetzentwurf.

Solange kein konkreter Gesetzestext vorliegt, bleibt unklar, wo die Schwelle „wiederholt“ verläuft (zwei, drei, vier Ablehnungen?), wie „zumutbar“ definiert und geprüft wird, welche Fristen gelten, wie die Behörde dokumentiert, welche Ausnahmen und Härtefälle vorgesehen sind und ob die Kosten der Unterkunft tatsächlich eingeschlossen werden sollen.

Auch der Zeitplan ist politisch – nicht rechtlich – gesetzt. Für die Beratungspraxis zählen aber belastbare Normen, keine Wahlkampf-Claims.

Was Betroffene jetzt wissen sollten

Erstens: Heute kann das Jobcenter nicht pauschal alles streichen. Selbst die schärfste aktuelle Konstellation betrifft vorübergehend den Regelbedarf und ist an enge Bedingungen geknüpft; die Miete bleibt unberührt.

Zweitens: Wer eine angebotene Stelle aus wichtigem Grund nicht antreten kann – etwa aus gesundheitlichen oder familiären Gründen – sollte das gegenüber dem Jobcenter umgehend darlegen und belegen.

Drittens: Gegen fehlerhafte Bescheide lohnt sich Widerspruch; Fristen unbedingt beachten. Viertens: Beratungsstellen und Fachanwältinnen oder -anwälte helfen, die komplexen Voraussetzungen zu prüfen, Akten einzusehen und Beweise zu sichern.

Kritische Einordnung: Paradigmenwechsel – aber wohin?

Die CDU markiert einen Kurswechsel, der die Grundsicherung normativ neu ausrichtet: vom Schutz des Existenzminimums hin zu einer schärfer sanktionsbewehrten Arbeitsverpflichtung. Das mag politisch populär sein, kollidiert aber mit der Realität von Krankheit, Pflege, regionalen Arbeitsmärkten, Qualifikationslücken und der schlichten Tatsache, dass Bedürftigkeit kein moralischer Makel, sondern eine materielle Lage ist.

Wer kein Einkommen und kein verwertbares Vermögen hat, ist bedürftig – auch wenn er oder sie sich unsolidarisch verhalten mag. Sozialstaatliche Antworten müssen Fehlverhalten sanktionieren dürfen, ohne die Brücke zum Existenzminimum abzubrechen. Genau diese Brücke droht der „Vollsanktion“-Ansatz zu kappen.

Was ein seriöser Gesetzesentwurf liefern müsste

Sollte aus der Ankündigung ein Gesetz werden, braucht es glasklare Kriterien für „wiederholte“ Verweigerung, eine präzise und prüfbare Zumutbarkeitsdefinition, dokumentations- und anhörungsfeste Verfahren, wirksame Härtefallklauseln, schnelle Aufhebungsmöglichkeiten bei veränderter Lage, Schutz der Unterkunft sowie eine gesicherte Krankenversicherung.

Ohne diese Sicherungen verwandelt sich „Leistung muss sich lohnen“ in „Fehler kosten die Wohnung“.

Fazit

Das CDU-Flugblatt ist politisch deutlich, rechtlich jedoch offen. Es kündigt einen Totalausschluss an, der über das derzeitige Recht hinausgeht und die Grundlogik der Bedürftigkeitsprüfung umkehrt. Für einen realen Paradigmenwechsel braucht es mehr als Schlagworte: belastbare Normen, verfassungsfeste Verhältnismäßigkeit und praktikable Verfahren.

Bis dahin gilt: Lassen Sie sich von großen Worten nicht einschüchtern. Prüfen Sie Bescheide, bestehen Sie auf Begründungen, nutzen Sie Widerspruch und Beratung. Härte mag Schlagzeilen produzieren. Gerecht und rechtssicher wird Sozialpolitik erst durch präzise Regeln – nicht durch Flugblätter.