Bürgergeld: Mehr Hoheitsmacht der Jobcenter kommt

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Im Bürgergeld war das Schlichtungsverfahren als ein zusätzliches Instrument gedacht, um Konflikte zwischen Leistungsberechtigten und Jobcentern frühzeitig zu entschärfen, bevor sie in Widersprüche und Klagen münden.

Der nun vorliegende Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dieses Verfahren komplett zu streichen. Begründet wird das damit, dass Jobcenter “dadurch schneller, verbindlicher und weniger umständlich handeln könnten”.

In der Logik des Entwurfs passt die Abschaffung zu einer Linie, die stärker auf unmittelbare rechtliche Festlegungen setzt, statt auf moderierte Einigungen. Damit erhalten die Jobcenter mehr Hoheitsmacht gegenüber den Leistungsberechtigten.

Wozu das Schlichtungsverfahren ursprünglich dienen sollte

Mit der Einführung des Bürgergelds wurde der Ton in der Leistungsverwaltung deutlich auf Kooperation gestellt. Vereinbarungen sollten nicht mehr wie früher vor allem über formal sanktionierbare Eingliederungsvereinbarungen laufen, sondern über einen Kooperationsplan, der stärker als gemeinsamer Fahrplan verstanden wurde.

Das Schlichtungsverfahren war als Auffanglösung angelegt, wenn es bei diesem Fahrplan hakte: Wenn sich beide Seiten nicht einigen, sollte eine neutrale Stelle vermitteln und so eine Eskalation vermeiden.

In der Praxis war dieses Verfahren zugleich ein Signal. Es sollte Vertrauen fördern, weil es einen institutionalisierten Raum gab, in dem Unstimmigkeiten ohne unmittelbaren Druck durch Verwaltungsakte oder Sanktionen besprochen werden konnten. Gerade in einem Bereich, der von Machtasymmetrien geprägt ist, war das nicht nur Verwaltungsdetail, sondern auch ein kulturpolitischer Anspruch.

Warum der Entwurf das Verfahren streichen will

Die Begründung des Entwurfs knüpft an ein anderes Verwaltungsverständnis an. Statt Konflikte über zusätzliche Stufen zu bearbeiten, soll das Jobcenter früher und eindeutiger entscheiden können. Im Entwurf wird im Zusammenhang mit dem Kooperationsplan und der Mitwirkung stärker auf Verwaltungsakte verwiesen, mit denen Pflichten verbindlich festgelegt werden können. Das Schlichtungsverfahren wirkt in dieser Perspektive wie ein Zwischenschritt, der Zeit kostet, Verantwortung verteilt und Entscheidungen aufschiebt.

Allerdings wurde das Verfahren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nach vorliegenden Einschätzungen offenbar nicht in großem Umfang genutzt wurde.

Was sich für Leistungsberechtigte praktisch ändern dürfte

Mit der Abschaffung entfällt eine formalisierte Möglichkeit, Konflikte in einem geregelten Rahmen beizulegen, ohne sofort in den klassischen Rechtsweg zu gehen.

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Das bedeutet aber nicht, dass Betroffene rechtlos wären. Widerspruch und Klage bleiben im System unverändert wichtige rechtliche Möglichkeiten, um sich gegen Entscheidungen der Jobcenter zu wehren.

Es verändert sich aber der Weg dorthin: Wenn Uneinigkeit über Inhalte des Kooperationsprozesses entsteht, dürfte schneller eine einseitige Festlegung über Verwaltungsakt folgen. Auseinandersetzungen verlagern sich damit eher in das förmliche Verwaltungsverfahren.

Für Leistungsberechtigte kann das zweierlei bedeuten. Einerseits entsteht schneller Klarheit darüber, was genau verlangt wird, was nachzuweisen ist und welche Folgen bei Nichterfüllung drohen.

Andererseits kann der Druck steigen, weil der Raum für informelle Verständigung kleiner wird und Konflikte schneller sozialrechtlich gerahmt werden.

Rechtsstaatliche Abwägung: Schnelligkeit gegen Konfliktbearbeitung

Im Sozialrecht ist Geschwindigkeit ein ambivalenter Wert. Schnelle Entscheidungen können helfen, weil sie Verbindlichkeit schaffen und Unsicherheiten beenden. Sie können aber auch schaden, wenn sie in Situationen getroffen werden, die komplex sind und eine einvernehmliche Lösung realistischer wäre als eine Anordnung.

Das Schlichtungsverfahren war eine Antwort auf genau darauf: Es sollte nicht den Rechtsweg ersetzen, aber Konflikte so bearbeiten, dass Rechtsstreitigkeiten seltener werden.

Fazit

Die geplante Abschaffung des Schlichtungsverfahrens birgt das Risiko, dass Konflikte häufiger in den Rechtsweg wandern und dass der kooperative Charakter des Bürgergeld-Ansatzes an Glaubwürdigkeit verliert.

Wenn der Entwurf umgesetzt wird, wird die Frage nicht sein, ob es künftig Streit gibt, sondern wo er ausgetragen wird: weniger im vermittelnden Verfahren, stärker im formalen Verwaltungs- und Gerichtsprozess.

Quellen

Drucksache 764/25 (Bundesrat), „Damit die Jobcenter schneller, verbindlicher und unbürokratischer handeln können, wird das Schlichtungsverfahren abgeschafft.“