Bürgergeld: 2.500 Euro Prämie vom Jobcenter und sogar anrechnungsfrei

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Eine Prämie von 1.000 Euro für Bürgergeld-Bezieher, die mindestens ein Jahr arbeiten, erregt die Gemüter.

Es gibt jedoch bereits Prämien für Menschen, die Bürgergeld beziehen, sich weiterbilden oder eine Ausbildung beenden. Diese beträgt 1500 Euro und ist besonders für Leistungsbeziehende gedacht, die eine Ausbildung absolvieren. Insgesamt ist sogar eine Prämie von 2500 Euro möglich.

Das Einstiegsgeld

Jobcenter zahlen ein Einstiegsgeld für Leistungsbezieher, die in eine Erwerbsarbeit kommen. Hier gibt es oft ein Missverständnis, denn manche denken, dieses Geld sei als Belohnung für die erfolgreiche Jobsuche gedacht.

Das Einstiegsgeld soll aber den beruflichen Einstieg unterstützen. Die Summe ist ein Zuschuss zum künftigen Gehalt der nunmehr Erwerbstätigen. Die Idee dahinter ist, dass Betroffene, die durch Arbeitsaufnahme ihre Hilfebedürftigkeit deutlich reduzieren, einen guten Start haben.

Das Jobcenter rechnet das Einstiegsgeld nicht an

Das Jobcenter rechnet das Einstiegsgeld nicht auf Leistungen des Bürgergelds an. Sie können es sogar beziehen, wenn Sie kein Bürgergeld mehr beanspruchen.

Wie hoch ist das Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld bemisst sich nach der Länge der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Das Jobcenter Region Hannover fördert maximal mit Einstiegsgeld in Höhe des Regelbedarfs.

Es wird für zwölf Monate bewilligt, möglich ist auch eine Förderung bis zu 24 Monaten.

Wer hat Anspruch auf Einstiegsgeld?

Das Auszahlen von Einstiegsgeld liegt im Ermessen des Jobcenters, hängt mit der konkreten Lebenssituation zusammen, und es gibt darauf keinen rechtsverbindlichen Anspruch.

Jobcenter zahlen besonders dann Einstiegsgeld, wenn der Verdienst durch eine zukünftige Erwerbsarbeit unter dem bezogenen Bürgergeld liegt, gleich mit diesem ist oder es nur leicht überschreitet.

Faktoren für das Einstiegsgeld sind unter anderem die Dauer der Erwerbslosgkeit, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, und die Familienverhältnisse (ledig, Paar, oder Familie mit Kindern).

Einstiegsgeld wird selten genutzt

Jeden Monat finden zwischen 36.000 und 54.000 Menschen aus dem Bürgergeld einen Job. Doch nur 4.000 bis 6.600 Leistungsberechtigte erhielten Einstiegsgeld.

Das Jobcenter unterstützt Weiterbildungen

Weitere Zuschüsse beim Jobcenter gibt es für Weiterbildungen. Wer sich weiterbildet, also sich umschult, um eine anerkannte Ausbildung zu vollenden, den unterstützt das Jobcenter mit 150 Euro pro Monat. Pro Jahr sind das 1.800 Euro zusätzlich.

Diese Summe wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet und das Weiterbildungsgeld muüssen Sie nicht zusätzlich beantragen.

Bis zu 1.500 Euro Weiterbildungsprämie

Ehemalige Erwerbslose, die im Bürgergeld-Bezug eine Ausbildung beenden, und bei dieser die Zwischenprüfung wie die Abschlussprüfung besteheh, bekommen eine Weiterbildungsprämie.

Die Zwischenprüfung bringt ihnen 1.000 Euro auf das Konto, und die Abschlussprüfung 1.500 Euro, und dieses Geld bleibt steuerfrei.

Wie setzt sich die Weiterbildungsprämie zusammen?

Die Weiterbildungsprämie ist in zwei Stufen unterteilt:

  1. Prämie für die erfolgreich bestandene Zwischenprüfung: Nach dem erfolgreichen Abschluss einer Zwischenprüfung, die in den meisten dualen Ausbildungsberufen vorgesehen ist, erhält der Teilnehmer eine Prämie von 1.000 Euro. Diese Prämie soll den Lernenden motivieren, sich konsequent auf den Prüfungsprozess vorzubereiten und diesen wichtigen Meilenstein in der Weiterbildung zu erreichen.
  2. Prämie für die bestandene Abschlussprüfung: Nach erfolgreichem Abschluss der gesamten Weiterbildung und der bestandenen Abschlussprüfung wird eine zusätzliche Prämie von 1.500 Euro ausgezahlt. Diese Abschlussprämie honoriert den erfolgreichen Erwerb des neuen Berufsabschlusses und würdigt die Mühen und den Einsatz des Teilnehmers während der gesamten Weiterbildungsmaßnahme.

Zusammen ergibt sich somit eine maximale Prämie von insgesamt 2.500 Euro, die ein Bürgergeld-Berechtigter im Rahmen seiner Weiterbildung erreichen kann.

Wann können Sie die Prämie bekommen?

Die Weiterbildungsprämie können Sie bekommen, wenn das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die Kosten der Weiterbildung übernommen hat (Nachweis durch den Bildungsgutschein).

Wie wird die Weiterbildungsprämie beantragt?

Die Beantragung der Weiterbildungsprämie erfolgt über die jeweilige Arbeitsagentur oder das zuständige Jobcenter. Hier müssen Bürgergeld-Empfänger ihre Teilnahme an einer entsprechenden Weiterbildung und die bestandenen Prüfungen nachweisen.

Nach Vorlage der erforderlichen Dokumente und der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen wird die Prämie ausgezahlt.

Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Jobcenter aufzunehmen, um mögliche Fragen im Vorfeld zu klären.

Welche Voraussetzungen müssen für die Prämie erfüllt werden?

Um die Prämie zu erhalten, müssen Bürgergeld-Berechtigte bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Teilnahme an einer förderfähigen Weiterbildung: Die Weiterbildung muss zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Das bedeutet, dass die Maßnahme in der Regel von anerkannten Bildungsträgern durchgeführt werden muss und den Standards einer dualen Ausbildung oder einer vergleichbaren Berufsausbildung entspricht.
  • Nachweis der Prüfungsleistungen: Für die Auszahlung der Prämien ist es notwendig, den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Zwischen- bzw. Abschlussprüfung zu erbringen. Hierfür müssen entsprechende Zertifikate oder Bescheinigungen vorgelegt werden.
  • Genehmigung durch die zuständige Arbeitsagentur: Vor Beginn der Weiterbildung sollte eine Absprache mit der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter erfolgen, um sicherzustellen, dass die Maßnahme förderfähig ist und die Weiterbildungsprämie beantragt werden kann.