Eine Mutter bekam Kindergeld für ihren erwachsenen Sohn zugesprochen, obwohl dieser längst älter als 25 Jahre war. Entscheidend war, dass der Sohn wegen einer schweren geistigen Behinderung nicht in der Lage war, sich selbst zu unterhalten und die Behinderung bereits vor der damals maßgeblichen Altersgrenze eingetreten war. (2 K 1154/13)
Warum die Familienkasse zuerst abgelehnt hat
Die Familienkasse hatte den Antrag zurückgewiesen, weil sie aus den vorliegenden Unterlagen nicht erkennen wollte, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Sie stellte dabei im Kern auf das Ausstellungsdatum des Schwerbehindertenausweises ab, der erst nach dem 25. Geburtstag ausgestellt worden war. Damit sei, so die Behörde, der erforderliche Nachweis nicht erbracht.
Was das Finanzgericht entschieden hat
Das Finanzgericht des Saarlandes hob die Ablehnung auf und verpflichtete die Familienkasse, Kindergeld zu bewilligen. Das Gericht machte deutlich, dass sich aus dem Ausstellungsdatum eines Schwerbehindertenausweises nicht zwingend ableiten lässt, ab wann die Schwerbehinderung tatsächlich vorlag.
Für die Frage des Eintritts der Behinderung komme es vielmehr auf den medizinischen Befund und die Entwicklung an, die sich aus ärztlichen Unterlagen ergeben kann.
Welche Nachweise für den Eintritt der Behinderung wichtig sind
Im konkreten Fall konnte das Gericht aus mehreren Unterlagen schließen, dass die geistige Behinderung schon sehr früh vorlag. Ein Bericht einer Universitätsklinik aus dem Jahr 1955 beschrieb die geistige Beeinträchtigung bereits im Jugendalter und stellte eine sehr ungünstige Prognose zur beruflichen Entwicklung.
Spätere Arztbriefe und Gutachten bestätigten einen frühkindlichen Hirnschaden und eine schwere geistige Minderentwicklung, die auf Geburtskomplikationen zurückgeführt wurde. Damit war für das Gericht überzeugend belegt, dass die Behinderung lange vor der maßgeblichen Altersgrenze eingetreten war.
Das ist die Rechtsgrundlage
Kindergeld kann für ein volljähriges Kind auch dann weitergezahlt werden, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und die Behinderung vor dem maßgeblichen Alter eingetreten ist.
Im Streitjahr galt dafür noch die frühere Altersgrenze von 27 Jahren, auf die das Gericht ausdrücklich Bezug genommen hat. Maßgeblich sind dabei die Regelungen zum Kindergeldanspruch und zur Berücksichtigung volljähriger behinderter Kinder im Einkommensteuerrecht.
FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Zählt für den Kindergeldanspruch das Ausstellungsdatum des Schwerbehindertenausweises?
Nein. Das Gericht stellt klar, dass das Ausstellungsdatum des Ausweises nicht beweist, ab wann die Schwerbehinderung tatsächlich vorlag. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Einschränkung tatsächlich eingetreten ist.
Welche Unterlagen können den Eintritt der Behinderung belegen?
Geeignet sind zum Beispiel Arztbriefe, Klinikberichte oder ärztliche Gutachten, aus denen sich die Behinderung und ihr Beginn nachvollziehbar ergeben. Das Gericht betont, dass die Erkenntnis gerade aus solchen medizinischen Unterlagen gewonnen werden kann.
Muss die Behinderung schon in der Kindheit sichtbar gewesen sein?
Nicht zwingend, aber sie muss vor der maßgeblichen Altersgrenze eingetreten sein. Im entschiedenen Fall ergaben die Unterlagen, dass die Einschränkung schon sehr früh bestand und sich bereits im Jugendalter klar zeigte.
Was bedeutet „außerstande, sich selbst zu unterhalten“?
Gemeint ist, dass das Kind aufgrund der Behinderung nicht in der Lage ist, durch eigene Erwerbstätigkeit seinen Lebensunterhalt zu sichern. Es geht also nicht nur um den Grad der Behinderung, sondern auch um die Auswirkungen auf die Fähigkeit, selbst für sich zu sorgen.
Was tun, wenn die Familienkasse wegen eines „zu späten“ Ausweises ablehnt?
Dann sollten gezielt ältere medizinische Nachweise zusammengestellt werden, die den tatsächlichen Beginn der Behinderung dokumentieren. Wird dennoch abgelehnt, kann ein Einspruch und gegebenenfalls eine Klage Erfolg haben, wenn die Unterlagen den Eintritt vor der Altersgrenze belegen.
Fazit
Wer Kindergeld für ein erwachsenes behindertes Kind beantragt, sollte sich nicht von einem „zu spät“ ausgestellten Schwerbehindertenausweis abschrecken lassen. Entscheidend ist nicht das Ausstellungsdatum, sondern wann die Behinderung tatsächlich eingetreten ist und ob sie die Selbstunterhaltsfähigkeit ausschließt.
Ärztliche Berichte, Klinikunterlagen und Gutachten können dafür den Ausschlag geben und eine Ablehnung der Familienkasse erfolgreich angreifbar machen.




