Befristete EM-Rente: 3 Tipps für die Weiterbewilligung der Erwerbsminderungsrente

Lesedauer 2 Minuten

Was passiert, wenn die befristete Erwerbsminderungsrente ausläuft und Sie weiterhin erwerbsgemindert sind? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Tipps zur Weiterbewilligung Ihrer EM-Rente.

Befristete Erwerbsminderungsrente: Was bedeutet das?

Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel zunächst für drei Jahre befristet. Es gibt auch Fälle, in denen die Rente kürzer oder länger befristet wird oder sogar unbefristet gewährt wird. Der Standardfall ist jedoch eine Befristung auf drei Jahre.

Grundsätzlich kann die Rente auch mehrfach befristet werden, aber spätestens nach neun Jahren muss der Rententräger eine unbefristete Rente gewähren.

Ablauf der Weiterbewilligung

Einige Monate bevor Ihre Erwerbsminderungsrente ausläuft, sollten Sie Post von der Rentenversicherung erhalten. In diesem Schreiben werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihre Rente bald endet und Sie die Möglichkeit haben, eine Weiterbewilligung zu beantragen.

Wichtig: Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werdenn, da die Bearbeitung einige Monate dauern kann!

Befundberichte wichtig zur Weiterbewilligung

Ein wesentlicher Teil des Weiterbewilligungsverfahrens ist die Überprüfung des Gesundheitszustandes. Hierbei sind aktuelle medizinische Befundberichte von großer Bedeutung.

Lesen Sie auch:
EM-Rente: Halbe Erwerbsminderungsrente und volles Arbeitslosengeld

Alle Befunde anbei legen

Wenn Sie in den letzten Jahren regelmäßig bei Ihren Ärzten waren und aktuelle Berichte vorliegen, sollten Sie diese unbedingt Ihrem Antrag beifügen. Je konkreter und detaillierter diese Berichte sind, desto schneller und erfolgreicher kann die Bearbeitung Ihres Antrags verlaufen.

Was tun, wenn Sie nichts von der Rentenversicherung hören?

Falls Sie fünf Monate vor dem Auslaufen Ihrer Rente noch keine Benachrichtigung von der Rentenversicherung erhalten haben, sollten Sie proaktiv nachfragen. Der gleiche Zeitraum gilt auch für die Stellung Ihres Weiterbewilligungsantrags.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein empfiehlt, den Antrag “spätestens vier Monate vor Ablauf der Rente zu stellen”. Besonders bei gesundheitlichen Fragen, die möglicherweise neue Gutachten erfordern, kann die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen.

Achten Sie zudem auf die Fangfragen der Gutachter. Hierzu haben wir einen gesonderten Artikel veröffentlicht, der die meisten Fangfragen aufzeigt.

Wenn die EM-Rente nicht weiterbewilligt wird

Wurde die EM-Rente nicht verlängert, kann ein Widerspruch eingelegt werden. Hierbei kann die Hilfe eines Sozialverbandes sehr wichtig sein, um den Widerspruch nachhaltig zu begründen. Ist der Widerspruch nicht inhaltsfest, wird auch dieser abgelehnt und es bleibt dann nur noch der Weg zum Sozialgericht.

Frühzeitig handeln und gut vorbereitet sein

Eine rechtzeitige und gut vorbereitete Antragstellung ist wichtig für die Weiterbewilligung der Erwerbsminderungsrente. Halten Sie aktuelle medizinische Befundberichte bereit und stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen vollständig und präzise eingereicht werden. Damit erhöhen Sie die Chancen auf eine reibungslose und zügige Bearbeitung Ihres Antrags.