EM-Rente: Halbe Erwerbsminderungsrente und volles Arbeitslosengeld

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Ist es jetzt möglich, ergänzend zu einer Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) Arbeitslosengeld zu beziehen? Ja, das ist es, unter bestimmten Voraussetzungen, die wir in diesem Artikel aufzeigen.

Wer rentenversichert ist und gesundheitlich nicht mehr in der Lage, voll zu arbeiten, hat nach konkreten Kriterien einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente beantragen: Anspruch und Höhe. Diese reicht allerdings oft nicht aus, um das Existenzminimum zu sichern – Erwerbsgeminderte gehören zu den Menschen in Deutschland mit dem größten Armutsrisiko.

Erwerbsminderung und Lohnersatzleistungen

Lohnersatzleistungen fangen in Deutschland Menschen auf, die schwer erkranken, damit diese nicht aus einer Erwerbstätigkeit ins Nichts fallen. Nach sechs Wochen Krankenstand zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht weiter, dafür die Krankenkasse Krankengeld bis zu eineinhalb Jahren.

Arbeitslosigkeit und Erwerbsminderung

Dieses Krankengeld läuft nach maximal 78 Wochen aus. Jetzt ist die Arbeitsagentur gefragt, denn diese zahlt (vorübergehend) Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur wird bei chronischen Krankheiten darauf drängen, dass die Betroffenen eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen – zumindest, wenn diese Erkrankungen auf eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit hindeuten.

Als Faustregel gilt: Wer länger als sechs Monate Arbeitslosengeld bezieht und wegen einer chronischen Erkrankung oder gesundheitlichen Schädigung nicht arbeitsfähig ist, dem oder der wird die Agentur für Arbeit ans Herz legen, eine Erwerbsminderung durchzusetzen.

Erwerbsminderung? So einfach ist das nicht

Eine Erkrankung führt nicht einfach zum Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Dafür müssen die Betroffenen nämlich mindestens fünf Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingehzahlt haben und dabei in den letzten fünf Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge geleistet haben.

Ansonsten gehen die Betroffenen leer aus, ganz egal, wie krank sie sind.

Ärztliche Gutachten und tägliche Arbeitszeit

Ärztliche Gutachten müssen klarstellen, dass Sie weniger als drei Stunden täglich (volle Erwerbsminderung) oder mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden (teilweise Erwerbsmidnerung) arbeiten können.

Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, dann steht einer vollen oder teilweisen Rente wegen Erwerbsminderung nichts mehr im Weg.

Teilweise Erwerbsminderung

Mit einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung können sich die Betroffenen kaum den Lebensunterhalt finanzieren. Im Schnitt liegt sie bei weniger als 500,00 Euro pro Monat. Betroffenen bleibt gar nichts anderes übrig, als die karge Rente aufzustocken. Dafür gibt es unterschiedliche Wege.

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Halbtagsstelle und Teilzeitarbeit

Wer nach wie vor in Arbeit ist, kann bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Teilzeit weiterarbeiten, also weniger als sechs, aber mehr als drei Stunden pro Tag. Generell ist das für viele Betroffene die beste Option.

Sie bekommen also ein Teilgehalt und eine Teilrente, und damit, wenn es gut läuft, auf den Level einer regulären Vollzeitstelle.

Arbeitslos und Erwerbsminderung

Nun passiert es aber häufig, dass das Krankengeld ausläuft, der alte Job beendet ist und die Betroffenen Arbeitslosengeld I bekommen. Ist dies der Fall, dann verfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht bei einer Rente wegen teilweise Erwerbsminderung.

So wie die Rente nur zum Teil ausgezahlt wird, wird auch ein Arbeitslosengeld in halber Höhe ausgezahlt.

Warum jetzt in halber Höhe? Beim Arbeitslosengeld gelten Sie als arbeitssuchend. Da Sie dem Arbeitsmarkt aber nur in Teilzeit zur Verfügung stehen, bekommen Sie auch nur einen Teil des Arbeitslosengeldes. Wie andere Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, verpflichten sich auch Erwerbsgeminderte beim ALG I, Arbeitsangebote wahrzunehmen.

Läuft das ALG I aus, dann bleibt für teilweise Erwerbsgeminderte zum Aufstocken noch die Möglichkeit, Bürgergeld zu beantragen. Die Rente wird hier auf das Bürgergeld angerechnet.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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