Ist es jetzt mรถglich, ergรคnzend zu einer Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) Arbeitslosengeld zu beziehen? Ja, das ist es, unter bestimmten Voraussetzungen, die wir in diesem Artikel aufzeigen.
Wer rentenversichert ist und gesundheitlich nicht mehr in der Lage, voll zu arbeiten, hat nach konkreten Kriterien einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente beantragen: Anspruch und Hรถhe. Diese reicht allerdings oft nicht aus, um das Existenzminimum zu sichern – Erwerbsgeminderte gehรถren zu den Menschen in Deutschland mit dem grรถรten Armutsrisiko.
Erwerbsminderung und Lohnersatzleistungen
Inhaltsverzeichnis
Lohnersatzleistungen fangen in Deutschland Menschen auf, die schwer erkranken, damit diese nicht aus einer Erwerbstรคtigkeit ins Nichts fallen. Nach sechs Wochen Krankenstand zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht weiter, dafรผr die Krankenkasse Krankengeld bis zu eineinhalb Jahren.
Arbeitslosigkeit und Erwerbsminderung
Dieses Krankengeld lรคuft nach maximal 78 Wochen aus. Jetzt ist die Arbeitsagentur gefragt, denn diese zahlt (vorรผbergehend) Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur wird bei chronischen Krankheiten darauf drรคngen, dass die Betroffenen eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen – zumindest, wenn diese Erkrankungen auf eine dauerhafte Arbeitsunfรคhigkeit hindeuten.
Als Faustregel gilt: Wer lรคnger als sechs Monate Arbeitslosengeld bezieht und wegen einer chronischen Erkrankung oder gesundheitlichen Schรคdigung nicht arbeitsfรคhig ist, dem oder der wird die Agentur fรผr Arbeit ans Herz legen, eine Erwerbsminderung durchzusetzen.
Erwerbsminderung? So einfach ist das nicht
Eine Erkrankung fรผhrt nicht einfach zum Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Dafรผr mรผssen die Betroffenen nรคmlich mindestens fรผnf Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingehzahlt haben und dabei in den letzten fรผnf Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeitrรคge geleistet haben.
Ansonsten gehen die Betroffenen leer aus, ganz egal, wie krank sie sind.
รrztliche Gutachten und tรคgliche Arbeitszeit
รrztliche Gutachten mรผssen klarstellen, dass Sie weniger als drei Stunden tรคglich (volle Erwerbsminderung) oder mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden (teilweise Erwerbsmidnerung) arbeiten kรถnnen.
Sind alle diese Voraussetzungen erfรผllt, dann steht einer vollen oder teilweisen Rente wegen Erwerbsminderung nichts mehr im Weg.
Teilweise Erwerbsminderung
Mit einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kรถnnen sich die Betroffenen kaum den Lebensunterhalt finanzieren. Im Schnitt liegt sie bei weniger als 500,00 Euro pro Monat. Betroffenen bleibt gar nichts anderes รผbrig, als die karge Rente aufzustocken. Dafรผr gibt es unterschiedliche Wege.
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Halbtagsstelle und Teilzeitarbeit
Wer nach wie vor in Arbeit ist, kann bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Teilzeit weiterarbeiten, also weniger als sechs, aber mehr als drei Stunden pro Tag. Generell ist das fรผr viele Betroffene die beste Option.
Sie bekommen also ein Teilgehalt und eine Teilrente, und damit, wenn es gut lรคuft, auf den Level einer regulรคren Vollzeitstelle.
Arbeitslos und Erwerbsminderung
Nun passiert es aber hรคufig, dass das Krankengeld auslรคuft, der alte Job beendet ist und die Betroffenen Arbeitslosengeld I bekommen. Ist dies der Fall, dann verfรคllt der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht bei einer Rente wegen teilweise Erwerbsminderung.
So wie die Rente nur zum Teil ausgezahlt wird, wird auch ein Arbeitslosengeld in halber Hรถhe ausgezahlt.
Warum jetzt in halber Hรถhe? Beim Arbeitslosengeld gelten Sie als arbeitssuchend. Da Sie dem Arbeitsmarkt aber nur in Teilzeit zur Verfรผgung stehen, bekommen Sie auch nur einen Teil des Arbeitslosengeldes. Wie andere Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, verpflichten sich auch Erwerbsgeminderte beim ALG I, Arbeitsangebote wahrzunehmen.
Lรคuft das ALG I aus, dann bleibt fรผr teilweise Erwerbsgeminderte zum Aufstocken noch die Mรถglichkeit, Bรผrgergeld zu beantragen. Die Rente wird hier auf das Bรผrgergeld angerechnet.