Arge Bonn: Hartz IV Beistände unerwünscht

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Die Arge Bonn schmeißt Beistände raus und belegt diese mit Hausverboten

Zahlreiche Betroffene hatten sich an die Erwerbslosen-Initiativen "Erwerbslosen Forum Deutschland" sowie "Die Keas e.V." gewandt, um Hilfe bei der Beantragung von Hartz IV Leistungen zu erhalten. Die Initiativen hatten sich bereit erklärt die Menschen als "Beistände" zu unterstützen. Aus den Erfahrungen heraus können Anträge und Bewilligungen am fachkundigen Beiständen am Besten durchgesetzt werden. Das Sozialgesetzbuch (SGB) erlaubt eindeutig, sogenannte Beistände mitzubringen. So heißt es: "Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen.“ § 13 Abs. 4 SGB X: Bevollmächtigte und Beistände. Eine Zurückweisung von Beiständen muss schriftlich durch die Behörde erfolgen (§ 13 Abs. 7 SGB X).

Doch die Arge Bonn sah sich mit der Solidarität der Erwerbslosen-Initiativen sichtlich überfordert. So weigerte sich ein Sachbearbeiter einen Antrag auf Sozialleistungen anzunehmen und verwies auf einen Folgetermin. Die anwesenden Beistände machten nach eigenen Angaben "etwas deutlicher", dass "eine Behörde kein Recht hat einen Antrag zu verweigern." Daraufhin eskalierte die Situation vor Ort und die Behörde sprach von einer "gezielten Provokation des Arbeitsablaufes". Den Beitsänden wurde ein Hausverbot erteilt.

Nach Ansicht des Erwerbslosen Forum Deutschland hätte es gar nicht soweit kommen müssen, wenn die Arge einsehen würde, dass Menschen im Hartz IV-Bezug über keinerlei finanzielle Reserven verfügen. Wenn Zahlungen nicht geleistet werden, bedeutet das für Hartz IV Betroffene oftmals existentielle Notlagen. „Wenn wir Menschen zur ARGE begleiten, machen wir dies bestimmt nicht als eine bewusste Provokation gegen die ARGE, sondern weil es unerträglich ist, wenn Menschen wochenlang hingehalten werden und sich in furchtbaren Notlagen befinden.", so Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum. Die Arge Bonn hat bislang nicht öffentlich Stellung zu dem heutigen Vorfall bezogen. (06.02.2009)