Arbeitsagenturen diskriminieren Hartz IV Bezieher

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Bundesrechnungshof wirft Arbeitsagentur Manipulation vor: Arbeitsagenturen soll Vermittlungsstatistik manipulieren und Hartz IV Beziehende diskriminieren

24.06.2013

Der Bundesrechnungshof erhebt schwere Vorwürfe gegen den Agentur für Arbeit. Wie der „Spiegel“ berichtet, sollen schwer auf dem Arbeitsmarkt zu vermittelnde Erwerbslose gegenüber leichter zu Vermittelnden benachteiligt werden, um die Erfolgsbilanzen zu schönen. Vor allem langzeitarbeitslose Hartz IV Bezieher hätten schlechte Karten.

Geschönte Erfolgsbilanzen
Angaben des „Spiegel“ zufolge soll ein bereits seit einem Monat unter Verschluss gehaltener Prüfbericht des Bundesrechnungshofs schwere Vorwürfe gegen die Agentur für Arbeit beinhalten. Demnach würden sich die Agenturen vornehmlich auf leicht zu vermittelnde Arbeitslose konzentrieren, um ihre Erfolgsbilanz zu verbessern. Jede Vermittlung zähle im internen System gleichviel, so dass die Agentur mit den schnellen Vermittlungen versuche, die Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu erfüllen. Schwerer zu vermittelnde Arbeitslose würden schlechter betreut, da mit ihnen die Vorgaben schwerer zu erreichen seien, heißt es laut dem Magazin im Bericht des Bundesrechnungshofs. Die Prüfer seien zu dem Fazit gekommen, dass alle Agenturen auf geschönte Vermittlungsstatistiken überprüft werden müssten, denn es seien „Fehlsteuerungen" und "Entwicklungen, die dem gesetzlichen Auftrag zuwiderlaufen" festgestellt worden. Daraus sollten auch „personalrechtliche" und „strafrechtliche Konsequenzen" folgen.

Bei der Überprüfung von sieben der 156 Arbeitsagenturen sowie sieben Regionaldirektionen seien in allen Ungereimtheiten aufgetreten. „Die Tatsache, dass wir in allen geprüften Agenturen Fehlsteuerungen festgestellt haben, zeigt, dass es sich um ein grundsätzliches Problem handelt", so das Fazit des Rechnungshofs.

Kein Stellensuchlauf für mehr als die Hälfte der Langzeitarbeitslosen
Um die Vermittlungsstatistiken zu schönen, sei es zu erheblichen Manipulationen gekommen. So seien Auszubildende, die nach ihrer Ausbildung ohnehin von der Firma übernommen werden sollten, in der Statistik als erfolgreich vermittelt gezählt worden. „Die bloße Erfassung von sicheren Übertritten mit dem Ziel einer Zählung stellt aus unserer Sicht eine Manipulation dar", schreibt der Bundesrechnungshof in seinem Bericht.

Die Prüfer hätten zudem aufgedeckt, dass die Arbeitsvermittler innerhalb des Prüfungszeitraumes von drei Monaten für mehr als die Hälfte der sog. Langzeitarbeitslosen keinen Stellensuchlauf durchgeführt hätten. Zu 45 Prozent der Betroffenen sei zudem kein ernstzunehmender Kontakt aufgenommen worden, berichtet der „Spiegel“.

Nach Ansicht des Bundesrechnungshofs seien interne Weisungen für die Fehlsteuerung verantwortlich. Dass nur aussichtsreiche Bewerber umgehend einen Termin beim Vermittler erhielten, sei eine „diskriminierende Vorgehensweise" der BA, so die Prüfer. Die BA nehme den Bericht der Prüfer sehr ernst und führe derzeit Gespräche mit dem Bundesrechnungshof. Das Zielsystem sei aufgrund des Berichts bereits weiterentwickelt worden. Die BA folge der Kritik des Rechnungshofs, es gebe jedoch „keine systematischen Manipulationen", zitiert das Magazin die BA. (ag)

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de