Anruf: An alle familienversicherten Hartz IV Bezieher
28.07.2015
Auf Grund des Gesetzestextes zum Zwangswechsel von der Familienversicherung in die Pflichtversicherung Januar 2016, welche die Jobcenter angewiesen haben, bitte ich alle Hartz4 Empfänger die familienversichert und nicht mit einem Zwangswechsel in die Pflichtversicherung einverstanden sind, sofort Widerspruch gegen diesen „Gesetzestext“ einzulegen. Die Jobcenter haben auf Grund dieser Pflichtversicherung Vorteile, Hartz IV Betroffenen entstehen jedoch Nachteile.
Ich betrachte den Beschluss vom März 2014, erschienen April 2015 mit 62 Seiten, welcher vom Bundeskabinett der Bundesregierung beschlossen und verabschiedet wurde, gegen die Hartz4 Empfänger als eine Frechheit und Unverfrorenheit. Vor allem der Passus, dass ab 2016 alle Hartz4 Empfänger die noch familienversichert sind, dann von den Jobcentern einfach, wenn sie innerhalb der Frist von 2 Wochen keine Mitgliedsbescheinigung vorlegen, von den Jobcentern an irgendeine Krankasse pflichtversichert werden. Und das ohne, dass sie dagegen Widerspruch einlegen können! Ich lege trotzdem bei dem Jobcenter Widerspruch ein. Mit diesem „Gesetzestext“ wird ALG2 Beziehern das Selbst- und Mitbestimmungsrecht sowie das Persönlichkeitsrecht massiv eingeschränkt.
Der Knackpunkt ist, laut Aussage einer Mitarbeiterin der Bundesregierung Bürgerbüro, dass angeblich sich durch diesen Schachzug der Jobcenter 2016, der Verwaltungsaufwand verringern würde. Im Gegenteil, der Verwaltungsaufwand wird dadurch umso größer. Der eigentliche Punkt ist, die Jobcenter haben durch diese Pflichtversicherung mehr Einblick über den Zuzug und Wegzug der Hartz4 Empfänger und vor allem über den Krankenkassenwechsel. Außerdem bürgt dieser erzwungene Wechsel eine große Gefahr für die Menschen, die eine Sanktion bekommen und die aufgrund einer Gutschrift- sei es eine Betriebskostenabrechnung einen höheren Betrag hat als der Regelsatz. Für diesen Monat wird das Geld von den Jobcentern einbehalten. Denn wenn sie kein Geld vom Jobcenter erhalten, haben sie auch keinen Versicherungsschutz und sind somit nicht versichert. Darüber wurde von Frau Nahles und ihren Kabinett nicht nachgedacht.
Ich selbst bin auch eine Betroffene. Zurzeit bin ich noch bei meinen Mann familienversichert und ab 01.01.2016 mit in den Zwangswechsel in die Pflichtversicherungsfalle eingebunden. Mit diesem Beschluss bin ich nicht einverstanden. Deshalb lege ich Widerspruch wie oben genannt, gegen diesen Zwangswechsel ein. Wir Transferbezieher haben auch Rechte, die meist von den Jobcentern missachtete werden. Ich bin Chronikerin und benötige jeden Monat meine Medikamente. Mit dieser Familienversicherung bin ich immer abgesichert. Auch wenn ich vom Jobcenter kein Geld bekomme. Diese Bestimmung betrachte ich als weitere Schikane und Verschärfung gegen Transferbezieher von ALG2.
Sie kennen bestimmt alle diesen Wortlaut der Jobcenter:
In der Zeit, in der Sie keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, sind Sie nicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, wenden Sie sich bitte an Ihre bisherige Krankenkasse, um sich über einen möglichen Versicherungsschutz (z.B. einen freiwillige Weiterversicherung) zu informieren. Das gilt auch für die Zeit während eines künftigen oder laufenden Widerspruchs- oder Klageverfahrens. Würden Sie alleine durch diese Zahlung der Beiträge zur kranken- und Pflegeversicherung hilfsbedürftig, so kann unter gewissen Voraussetzungen auf Antrag ein Zuschuss zu diesen Beiträgen übernommen werden. Wer sagt nun die Wahrheit?
"Die Regelungen zum Kranken- und Pflegeversicherungsschutz für Arbeitslosengeld II -Bezieher nach dem SGB II werden grundlegend geändert. Ab 1.1.2016 werden alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig, soweit sie nicht privat versichert sind. Die Familienversicherung ist nicht mehr vorrangig vor der Versicherungspflicht, wie es bisher geregelt war. Für jeden Monat, in dem Arbeitslosengeld II bezogen wird, gilt zukünftig eine pauschale beitragspflichtige Einnahme. Deren Höhe ist unabhängig davon, für wie viele Tage Arbeitslosengeld II bezogen wird. Dadurch werden mehr Beziehende von Arbeitslosengeld II versicherungspflichtig als bislang, allerdings ist die Pauschale der Höhe nach finanzneutral kalkuliert. Mehr Einnahmen werden sich für die Kassen daraus nicht generieren lassen."
Muster: Widerspruch
Sehr geehrte Damen und Herren
gegen diesen Gesetzestext welchen Sie mir am …………………………….2015 mit dem Leistungsbescheid zugesandt heben, lege ich Widerspruch ein. Ich bin nicht mit einem Zwangswechsel von der Familienversicherung in die Pflichtversicherung 2016 einverstanden, da für meine Person Nachteile entstehen.
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Ich weise Sie darauf hin: Ohne meine Zustimmung verstoßen Sie gegen das Selbstbestimmungsrecht, Persönlichkeitsrecht und Mitbestimmungsrecht welche Grundrechte sind und im Grundgesetz festgeschrieben sind. (Luise Müller, Suhl)
Bild: Thomas Reimer – fotolia
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