Mitschnitte bei psychiatrischen Gutachten?

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Beauftragt duchs Jobcenter: Werden vertrauliche Gespräche bei einem psychologischen Gutachten mitgeschnitten?

27.07.2015

Wie Hartz IV Betroffene berichten, erstellt offenbar ein vom Jobcenter Berlin Kreuzberg-Friedrichshain bezahltes "Sozialmedizinisches Institut Wilmersdorf" Psychiatrische und andere "Gutachten" anhand und mittels einer sehr kurzen Lebenschronologie des Patienten. Dabei sollen laut Betroffener nicht erlaubte Vorgehensweisen wie Mitschnitte mittels eines unauffälligen, aber sichtbar platzierten Diktiergerätes geschehen.

"Im Patient-Arzt Gespräch, welches nicht einmal 20 Minuten dauerte wurden sehr persönliche Fragen den Patienten gestellt", so eine Betroffene. Ein auf dem Tisch platziertes Diktiergerät lief offenbar mit. Die Betroffene sah nach eigenen Angaben, dass die Lämpchen rot leuchteten. Rote Lämpchen bedeuten bei Diktiergeräten, "Mitschnitt". Hierüber wurde nicht informiert und auch nicht um Erlaubnis gefragt, ob das Gespräch mitgeschnitten werden darf. Das Arzt-Patient-Gespräch wurde also womöglich illegal aufgezeichnet. Dies darf nur mit Einverständnis des Patienten geschehen. Wenn es sich tatsächlich bestätigt, verletzen solche Aufzeichnungen die Persönlichkeitsrechte des Patienten und damit auch des "Jobcenter-Kunden".

Für die Weitervermittlung sind solche Gutachten für die Betroffenen sehr wichtig. Gerade bei solche vertraulichen Gesprächen dürfe soetwas nicht passieren. Eine Anfrage beim zuständigen Jobcenter steht noch aus. (pm)

Bild: Alexander Raths – fotolia

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