ALG II: Kindergeld und Unterhaltszahlungen

Die Redaktion gegen-hartz.de unterstützt folgende Petition, die von Matthias Schulz eingereicht wurde.

Arbeitslosengeld II: Kindergeld und Unterhaltszahlungen für Kinder
Eingereicht durch: Matthias Schulz am Dienstag, 28. März 2006
Der Petent fordert eine Änderung von § 11 Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch dahingehend, dass Kindergeld und Unterhaltszahlungen für Kinder bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II (allgemein bei der Feststellung von Hilfsbedürftigkeit) nicht als Einkommen angerechnet werden. Dieses Geld soll zweckgebunden dazu dienen, dass das Kind Bildung, Erziehung und Zuwendung bekommt.

Begründung:
Durch die Berücksichtigung dieses Einkommens bei ALG II kommt es dazu, das Kindergeld und Unterhaltsgeld dazu dienen den Unterhalt der Mutter, des Vaters oder der Bedarfsgemeinschaft usw. zu sichern. Das ist nicht der Sinn dieser Mittel. Kinder haben ein Recht auf Unversehrtheit, Würde und Enfaltung ihrer Persönlichkeit. Das geht nur in der Form das Mittel die dem Kind zufliesen auch dem Kind zur Verfügung gelassen werden.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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