Einhundert Euro Hartz IV Schulbeihilfe für Schüler in Oldenburg. Die Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO) hat seit Einführung des oldenburger Schulbeihilfefonds gefordert, den Förderbetrag über die unzureichenden Betrag von 50 EUR jährlich deutlich anzuheben.
Die Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO) hat seit Einführung des oldenburger Schulbeihilfefonds gefordert, den Förderbetrag über die unzureichenden Betrag von 50 EUR jährlich deutlich anzuheben. Der Sozialausschuß der Stadt Oldenburg hat es nun beschlossen:
Die bisher geltende Grenze von 50 EUR pro Jahr für die Bezuschussung der Kosten von Schulmaterial von Kindern einkommensarmer Familien wird aufgegeben. Fortan werden gegen Vorlage von Quittungen je Kind bis zu 100 EUR pro Jahr aus dem kommunalen Fond für Schulmaterial erstattet. Die ALSO informiert darüber, unter anderem an der Fassade des Gebäudes, in dem sich auch das Arbeitslosenzentrum befindet.
Für andere Städte und Landkreise: Anträge stellen!
ALG II-Empfänger sollten dieses Jahr versuchen, die Kosten für zum Schuljahresbeginn ihrer Kinder zu beschaffende Schulmaterialien erstattet zu bekommen. Wir empfehlen Anträge an die zuständigen Sozialämter (nicht beim Arbeitsamt) zu stellen. Auf Grundlage der von der Schule ausgegebenen Liste sollte eine Kostenschätzung vorgenommen werden. Die Summe sollte mit einer angefügten Kopie der Liste beim Sozialamt beantragt werden. (04.07.2008)
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