Das ist Hartz IV

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Das ist Hartz IV

Alle Gesetzesregelungen werden im SGB II (Sozialgesetzbuch) geregelt. Schon nach einer Arbeitslosenzeit von 6 bis 18 Monaten, je nach Alter, wird man vom Arbeitslosengeld I in das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgestuft. Dies bedeutet für viele Menschen große finanzielle Einbußen. Nun beginnt der helle Wahnsinn in Hartz IV. Ein durchschnittlicher Hartz IV-Empfänger erhält zwischen 650,- und 750,- EURO monatlich zum Leben. Davon muss er Wohnung und seinen gesamten Lebensunterhalt bestreiten.

In den Medien wird oft gesagt, dass der Hartz IV-Empfänger die komplette Wohnung sowie noch zusätzliches Geld zum Leben bezahlt bekommt. Dies entspricht nicht ganz den Gegebenheiten. Die Kosten der Miete werden nur dann komplett bezahlt wenn sie angemessen sind, und dann auch nur die Warmmiete. Diverse Nebenkosten werden nicht bezahlt. Es kann sein, dass der Hartz IV-Empfänger von der Kaltmiete 30,- EURO selbst bezahlen muss, weil die Wohnungskosten nicht für angemessen gelten. Ein Umzug in eine günstigere Wohnung die monatlich z.B. 30,- EURO günstiger wäre, kann nicht zugemutet werden weil die Umzugskosten auch viel zu teuer wären. Des Weiteren muss der Hilfebedürftige die Kosten für Hausmeisterservice, Hausversicherungen, Grundsteuer und ggf. vorhandenen Parkplatz selbst bezahlen. Diese Kosten muss er in der Regel von der Regelleistung bezahlen. Die Regelleistung beträgt für einen Hilfebedürftigen monatlich 351,- EURO. Davon muss er jetzt die Restkosten der Wohnung bezahlen so wie z.B. Strom, Müllabfuhrgebühren, Kabelanschluss, Warm- und Kaltwasser, private Versicherungen sowie Neuanschaffungen von Hausrat. Was dann noch übrig bleibt, hat er zum Leben. Was gehört zum Lebensunterhalt?

Der Friseurbesuch, Kosmetikartikeln, Putzmitteln für die Wohnung, Arztbesuche, Telefon, öffentliche Verkehrsmittel und Zeitung/Zeitschriften. Ach ja, wir haben noch die Lebensmittel vergessen – ohne die kann man wohl nicht leben. Oh! Genussmittel wie z:B. Kaffee, Zigaretten, Bier/Wein usw. haben wir auch noch nicht… die werden wohl nicht mehr finanzierbar sein. Na ja, für kulturelle oder sportliche Veranstaltungen wird es wohl auch nicht mehr reichen. Die Berliner Finanzbehörde hat ausgerechnet, dass 3,76 EUR für eine gesunde, wertstoffreiche und vollständige Ernährung eines Erwachsenen am Tag ausreicht. Da frage ichmich, wer kann sich von 3,76 EUR längerfristig gesund ernähren?!

Wie man hier sieht, ist das total anders als manche Medien es rüberbringen. Jeder von uns kann durch Arbeitslosigkeit schnell in Hartz IV rutschen. Eins haben wir bei der Berechnung noch vergessen: wer von uns hat keinen Dispo- oder Ratenkredit am laufen? Wenn es gut läuft, lässt uns die Bank den Ratenkredit stunden. Das heißt, dass man nur die Zinsen bezahlen muss und die Hauptforderung wird auf bestimmte Zeit aufgeschoben. Da kommen schnell monatlich nochmals 50,- bis 100,- EUR an Zinsen auf Einem zu. Wehe jetzt geht einem z.B: die Waschmaschine oder der Fernseher kaputt…Dann geht der Wahnsinn voran. Die Bank gibt Einem keinen weiteren Kredit. Man muss zur ARGE/Jobcenter oder zum Landratsamt gehen und ein Darlehen beantragen. Dieses wird dann in monatlichen Raten abbezahlt bzw. von den Leistungen einbehalten. Und schon hat man monatlich weniger Geld zur Verfügung.

Jetzt kommt die Jahresabrechnung der Heizkosten und des Stroms und mit denen auch der Pleitegeier… denn, die gesamten Nachzahlungen muss der Hilfebedürftige selbst bezahlen. Er kann zwar dafür ein Darlehen vom Amt bekommen, dieses muss er aber auch in Raten zurückbezahlen.

Wer jetzt noch sagt, dass Hartz IV-Empfänger gut leben können, hat die ganze Sache nicht verstanden. Aber, der Absturz geht weiter. Mit so wenig finanzielle Mitteln kann man nämlich, egal wie sehr man spart, nicht leben! Da kommt dann der schlimme Fehler den viele begehen: sie geraten in die Schuldenfalle. Es wird z.B. beim Versandhandel bestellt, Telefon- Handyrechnungen können nicht mehr bezahlt werden etc. Es handelt sich hierbei nicht um Luxusgüter, sondern lediglich um Verbrauchsgüter des täglichen Lebens. Ruck-Zuck ist man so verschuldet. Es folgen Pfändungen, Abgabe der eidesstallichen Versicherung (früher: Offenbarungseid), bis hin zur Kündigung des Girokontos. Wenn man jetzt Pech hat, wird man von seinen Gläubigern auf Verdacht des Betruges sogar strafrechtlich angezeigt, denn im Strafrecht heißt es: Wer Schulden macht und vorher weiß, dass er diese nicht zurückbezahlen kann, begeht die Straftat des Betruges .

Bei einem Hartz IV-Empfänger der so wenig monatlich zur Verfügung hat, kann man strafrechtlich schon davon ausgehen. Und wenn man schon vom Pech verfolgt ist, kann man dadurch auch noch eine Bewährungstrafe bekommen. Das heißt, man ist im Polizeilichen Führungszeugnis als "Betrüger" vorbestraft. Jetzt frage ich mich, welcher Arbeitgeber stellt einen Arbeitnehmer ein, der vorbestraft des Betruges ist und bei welchem laufend Pfändungen kommen?! Dies ist bei vielen Langzeitarbeitslosen ein Werdegang der passieren kann und aus diesem Grund sollten wir uns überlegen, ob die Regelsätze bzw. die monatlichen Leistungen deutlich angehoben werden sollen. Es wäre nicht fair jedem Hartz IV-Empfänger Verschwendungssucht vorzuwerfen. (Bernd KLumpp, 07.08.2008)