Rund zweiโฏMillionen Rentner zahlen ihre Krankenversicherung vollstรคndig aus eigener Tasche, obwohl sie Anspruch auf einen Beitragszuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung hรคtten.
Der Grund ist schlicht fehlendes Wissen: Wer nicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert ist, bekommt die Unterstรผtzung nicht automatisch, sondern muss sie aktiv beantragen.
“Bleibt dieser Antrag aus, verzichtet man schnell auf mehrere Tausend Euro pro Jahr โ ein Betrag, der angesichts steigender Lebenshaltungskosten in der nachberuflichen Phase spรผrbar ins Gewicht fรคllt”, mahnt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.
Wer darf den Zuschuss beantragen?
Berechtigt sind alle Rentnerinnen und Rentner, die entweder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind oder ihre Krankenversicherung bei einem privaten Anbieter abgeschlossen haben.
“Voraussetzung ist lediglich, dass sie eine laufende Rente der Deutschen Rentenversicherung beziehen und ihre Kasse fรผr diese Rente Beitrรคge erhebt”, so Anhalt.
Wer ist ausgeschlossen?
Wer die Vorversicherungszeit fรผr die KVdR erfรผllt und dort pflichtversichert wird, erhรคlt keinen gesonderten Zuschuss, weil der Rentenversicherungstrรคger โ vergleichbar mit dem Arbeitgeberanteil im Erwerbsleben โ ohnehin die Hรคlfte der Beitrรคge direkt an die Krankenkasse รผberweist.
“Ebenso leer gehen Rentnerinnen und Rentner aus, deren Krankenversicherung keinen Rentenbeitrag erhebt, etwa weil sie familienversichert sind”, erklรคrt der Experte.
Welche rechtliche Grundlage gibt ยงโฏ106 Absatzโฏ2 SGBโฏVI vor?
Der Gesetzgeber verpflichtet die Rentenversicherung, freiwillig GKVโversicherten Rentnerinnen und Rentnern monatlich die Hรคlfte des allgemeinen Beitragssatzes plus die Hรคlfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags zur Rente zuzuschieรen.
“Dasselbe Prinzip gilt fรผr privat Versicherte; dort wird der Zuschuss jedoch auf maximal 50โฏProzent der tatsรคchlich gezahlten Versicherungsprรคmie begrenzt”, so Anhalt.
So verรคndert der Zusatzbeitrag 2025 die Zuschusshรถhe
Seit 1.โฏJanuarย 2025 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 2,5โฏProzent. Zusammen mit dem unverรคnderten allgemeinen Beitragssatz von 14,6โฏProzent ergibt sich eine Gesamtbelastung von 17,1โฏProzent. Die Rentenversicherung trรคgt davon die Hรคlfte, also 8,55โฏProzent.
Wie lรคsst sich der Zuschuss konkret berechnen?
Bei einer monatlichen Bruttorente von 2โฏ000โฏEuro multipliziert man den Zahlbetrag der Rente mit 8,55โฏProzent. Das ergibt 171โฏEuro pro Monat oder 2โฏ052โฏEuro pro Jahr โ steuerfrei und dauerhaft, solange die Rente gezahlt und die Krankenversicherung fortgefรผhrt wird.
“Fรผr Privatversicherte gilt derselbe Prozentsatz, solange er nicht mehr als die Hรคlfte der tatsรคchlichen Prรคmie รผbersteigt; ist der PKVโBeitrag niedriger, deckelt das Gesetz den Zuschuss entsprechend”, betont der Sozialrechtsexperte.
Wie stelle ich den Antragย โ und wann?
Das Formular R0820 (โAntrag auf Zuschuss zur Krankenversicherungโ) bekommt man online bei der Deutschen Rentenversicherung, per Post oder persรถnlich in einer Beratungsstelle.
Idealerweise wird es gleich zusammen mit dem Rentenantrag abgegeben, denn dann flieรt der Zuschuss ab dem ersten Rentenmonat. Eine spรคtere Antragstellung ist zwar mรถglich, doch die Rentenkasse zahlt grundsรคtzlich nicht rรผckwirkend.
Wer sich also erst Monate oder Jahre nach Rentenbeginn meldet, verschenkt den Zuschuss.
Bekomme ich den Zuschuss rรผckwirkend?
Nein. Anders als manche andere Sozialleistungen wird der Krankenversicherungszuschuss nicht nachtrรคglich nachgezahlt. Das heiรt:
“Jeder Monat ohne Antrag bleibt unwiederbringlich verloren. Diese Regelung soll Verwaltungsaufwand verringern und dient dem Grundsatz, dass Leistungen nur bei erkennbarer Bedarfslage erbracht werden”, mahnt Anhalt.
Was gilt speziell fรผr privat Krankenversicherte?
Privatversicherte Rentner erhalten den gleichen Prozentsatz wie freiwillig gesetzlich Versicherte, aber hรถchstens die Hรคlfte ihres tatsรคchlichen Beitrags.
Liegt die PKVโPrรคmie รผber diesem Betrag, mรผssen sie die Differenz selbst tragen; fรคllt sie niedriger aus, wird der Zuschuss entsprechend gekappt.
“Wichtig ist, dass der Zuschuss zwar steuerfrei ist, jedoch nicht auf die Pflegeversicherung ausgeweitet wird โ die muss weiterhin vollstรคndig aus eigener Tasche bezahlt werden”, erklรคrt der Experte.
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Lohnt sich ein Wechsel in die KVdR?
Ein Groรteil der freiwillig Versicherten kรถnnte durch einen Wechsel in die KVdR Beitrรคge sparen, denn dort werden nur gesetzliche Rentenbezรผge verbeitragt. In der freiwilligen GKV hingegen flieรen auch Betriebsโ, Riesterโ oder RรผrupโRenten sowie Mieteinnahmen in die Bemessungsgrundlage ein.
Wer zum Rentenstart zwischen den beiden Varianten wรคhlen kann, sollte die Gesamtbelastung deshalb genau durchrechnen oder fachkundig prรผfen lassen. Fรผr viele Selbststรคndige, die ihren Lebensunterhalt im Ruhestand aus verschiedenen Einkรผnften bestreiten, ist die KVdR allerdings mangels Vorversicherungszeit unerreichbar.
Fazit: Ein Antrag, der dauerhaft entlastet
Ein einziger, unkomplizierter Antrag kann fรผr freiwillig gesetzlich oder privat versicherte Rentner mehr als 2โฏ000โฏEuro steuerfreie Zusatzleistung pro Jahr bedeuten.
Wer den Antrag versรคumt, schenkt der Rentenkasse dieses Geld Monat fรผr Monat. Deshalb sollte der Zuschuss fest in jede Ruhestandsplanung gehรถren โ entweder gleich im Rentenantrag oder spรคtestens unmittelbar nach Rentenbeginn.