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Die Hälfte der Hartz IV Bescheide sind falsch

Über die Hälfte der Hartz IV Bescheide sind fehlerhaft. Eine hohe Erfolgsquote vor den Sozialgerichten

Sozialrichter Michael Kanert: 52 Prozent der Hartz IV Bescheide sind durch die Ämter falsch ausgestellt
Allein 70.000 Klagen aufgrund fehlerhafter ALG II Bescheide im ersten Halbjahr 2009

Etwa 70.000 Klagen sind im ersten Halbjahr 2009 aufgrund von fehlerhaften Hartz-IV-Bescheiden bundesweit bei den Sozialgerichten eingegangen. Laut dem Berliner Sozialrichter Michael Kanert, erzielen rund 52 Prozent der Kläger zu mindestens einen Teilerfolg. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer der falsch ausgestellten ALG II Bescheide um ein Vielfaches höher liegt, weil viele Betroffene sich nicht zur Wehr setzen oder die Rechtslage nicht genau kennen.

Kanert zeigte sich gegenüber dem Magazin "Super Illu" über die hohe Fehlerquote bei den Hartz IV-Bescheiden beunruhigt. Er macht vor allem die Mitarbeiter in den Argen und Jobcentern dafür verantwortlich. Der Sozialrichter kritisiert, dass zwar eine "tiefgreifende Reform des Sozialrechts" umgesetzt worden sei, jedoch die Mitarbeiter in den Jobcentern nicht genügend befähigt wären, diese auch umzusetzen. Es habe sich niemand Gedanken darüber gemacht, wer "sie eigentlich umsetzen soll". Ein Großteil der fehlerhaften Bescheide sei in den Strukturen der Ämter zu suchen, so Kanert. (13.10.2009)


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