Staat klaut Konfirmationsgeld von Hartz IV Kindern

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Hannover: Die Landesbischöfin kritisiert ALG II Abzug wegen Konfirmationsgeschenken

Für die Bundesagentur für Arbeit ist die Angelegenheit eindeutig; wenn Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II erhalten, Geld- Geschenke zur Konfirmation erhalten, so werden diese zur Hartz IV- Grundsicherung mit angerechnet. Nur wenn die Geschenke jährlich unter 50 Euro liegen, so könnten die Kinder das Geld behalten. Die Landesbischöfin Margot Käßmann kritisierte diese Maßnahme des Staates und führt an, dass dies mehr als ungerecht ist. Frau Käßmann: "Die Reichen dürfen ihre Geschenke behalten, die Armen müssen sie abgeben." Sie kündigte ferner an, dass die Kirche eine Kampagne starten wolle, um auf diesen Sachstand aufmerksam zu machen.

Über gewisse Umwege könnten die Kinder das Geld wenigstens für die Zukunft behalten. Wenn das Kind Geld zur Konfirmation erhalten solle, so kann der Schenkende ein Sparbuch auf seinen eigenen Namen anlegen. Damit ist das Geld vor der Bundesagentur geschützt und kann später z.B. für einen Führerschein verwendet werden. Anstatt Geld empfielt es sich, Sachgegenstände zu schenken. Ein Fahrrad, eine Stereo- Anlage oder ein Computer sind ebefalls anrechnungsfrei. (10.02.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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