Hartz IV: Mutter soll auf gebrauchte Internetware zurückgreifen

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Bei der Geburt ihres Kindes können von Hartz IV Betroffene beim Jobcenter einen Sonderbedarf für die Erstausstattung beantragen, die zusätzlich zur Grundsicherung gezahlt wird. Damit sollen die Kosten für Babybekleidung, Wickeltisch und Kinderwagen gedeckt werden.

Erstausstattung nach Geburt ist Sonderbedarf nach SGB II

Wie hoch der Betrag ausfällt, richtet sich dabei nach einer Richtlinie des jeweiligen Landkreises. Ein Jobcenter im Landkreis Uecker-Randow bewilligte einer Mutter 120 Euro für Babybekleidung und für die Erstausstattung mit einem Kinderbett 45 Euro, für einen Kinderwagen 65 Euro und für eine Wickelkommode 30 Euro. Sie erhielt den vollen Betrag, da ihr erstes Kind bereits drei Jahre früher geboren worden war.

Die Mutter solle für die Erstausstattung gebrauchte Gegenstände beschaffen. Dies sei, so das Jobcenter, keine Ausgrenzung, sondern „sparsames Verhalten und verantwortungsvoller Umgang mit den aus Steuermitteln zu erbringenden Leistungen.“ Außerdem seien gebrauchte Kindermöbel und -wagen im Internet zu diesen Preisen problemlos zu erstehen.

Pauschale für Erstausstattung liegt im Ermessen der Jobcenter – höherer Bedarf muss konkret nachgewiesen werden

Die Mutter reichte Widerspruch ein und erhob Klage. Der Landkreis habe die Pauschale für Kinderbkleidung über die letzten Jahre gesenkt, obwohl die Preise faktisch stetig steigen. Außerdem würden andere Leistungsträger und Sozialgerichte Pauschalen für Erstausstattungen in Höhe von 445-552 Euro bewilligen.

Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern wies die Klage der Mutter ab (L 14 AS 560/17). Ein höherer Bedarf müsse detailiert nachgewiesen werden. Entsprechende Belege lägen im konkreten Fall jedoch nicht vor. Schließlich handele es sich um eine Ermessensentscheidung des Jobcenters. Außerdem liege zum Zeitpunkt der Verhandlung die Kindesgeburt bereits einige Jahre zurück, womit sich der tatsächliche Bedarf erledigt habe und eine Neubescheidung der Pauschale nicht in Frage käme. (Foto von Marcin Jozwiak auf Unsplash)

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