Einige Rentenversicherer haben ab 2016 bei fondsgebundenen Rentenversicherungen den ursprünglich zugesagten Rentenfaktor gesenkt. Dies kann unzulässig sein, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln (Az.: 26 O 12/22) zeigt.
Inhaltsverzeichnis
Fondgebundene Rentenversicherungen
Unter fondgebundene Rentenversicherungen fallen zum Beispiel Betriebsrenten, Basis-Rente, Riester-Rente und andere private Altersvorsorge. Viele davon Betroffene wurden von ihrer Versicherung informiert, dass ihr Rentenfaktor abgesenkt wurde.
Manche Unternehmen haben die Rentenversicherung seit 2026 unter den ursprünglich vereinbarten Rentenfaktor gesenkt. Die Begründung lautete dabei in der Regel, die Zinsen seien zu niedrig, die Zinsentwicklung schlecht und damit fielen die Renditen aus.
Müssen Sie die Rentensenkung akzeptieren?
Sie sollten solche Mitteilungen genau prüfen. Es handelt sich um eine deutliche Senkung ihrer Renten. Bei der Zurich Versicherung erklärte das Landgericht Köln ein entsprechendes Senken des Rentenfaktors für unzulässig. Das lässt sich zwar nicht unbedingt auf sämtliche andere Verträge übertragen, kann aber als Richtlinie dienen.
Was bedeutet “Rentenfaktor”?
Was bedeutet “Rentenfaktor”?
Der Rentenfaktor stellt eine Berechnung dar, die über die genaue Höhe ihrer zukünftigen Monatsrente entscheidet. Diese wird bestimmt durch einen Betrag mal je 10.000 Euro des angesparten Rentenvermögens.
Rentenfaktor mal 10.000
Beträgt dieser Rentenfaktor zum Beispiel 50 Euro pro 10.000 Euro Vermögenskapitals und haben Sie 100.000 Euro angespart, dann erfolgt daraus eine Monatsrente von 500 Euro. Eine Kürzung des Rentenfaktors heißt: Sie bekommen weniger Rente. Senkt die Versicherung den Rentenfaktor jetzt auf 40 Euro, dann sind es bei diesem Beispiel nur noch 400 Euro im Monat.
Anpassungsklausel ist unzulässig
Im Fall der Zurich Versicherung hatte diese für das Absenken des Rentenfaktors eine sogenannte Anpassungsklausel in den Vertrag aufgenommen. Diese Klausel behält vor, den Rentenfaktor entsprechend anzupassen. Das Landgericht Köln erklärte diese Anpassungsklausel für unzulässig und unwirksam.
Wie begründete das Gericht das Urteil?
Dem Gericht zufolge laufe diese Klausel dem Grundgedanken der Prämien- und Leistungsänderung im Versicherungsvertragsgesetz zuwider und sei mit diesem § 163 VVG nicht vereinbar.
Gilt das Urteil nur für die Zurich Versicherung?
Das Urteil bezog sich zwar auf die Zurich Versicherung, die Begründung lässt sich jedoch auf andere Verträge der Rentenversicherung übertragen, denn entsprechende Klauseln ähneln sich.
Wir prüfen Sie ihren Rentenfaktor?
In der jährlichen Sachstandsmitteilung ihrer Rentenversicherung finden Sie den Rentenfaktor. Diesen können Sie über die Jahre hinweg vergleichen und so erkennen, ob er gesenkt wurde.
Was tun, wenn ihr Rentenfaktor gesenkt wurde?
Wenn ihre Versicherung ihren Rentenfaktor senkte, dann haben Sie nach dem Kölner Urteil gegen die Zurich Versicherung eine gute Chance, dass ihnen der ursprüngliche Rentenfaktor berechnet werden muss. Sie können die Möglichkeit eines Widerspruchs prüfen lassen, ihre Versicherung informieren, und -falls diese sich weigert- juristische Mittel einsetzen.