Kündigung: Verdachtskündigungen sind meistens unwirksam

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Eine Verdachtskündigung wirkt einschüchternd, weil schon der bloße Verdacht ein Arbeitsverhältnis ins Wanken bringt. Doch im juristischen Alltag zeigt sich ein anderes Bild. Viele Verdachtskündigungen scheitern vor Gericht, weil Arbeitgeber die hohen formellen und materiellen Anforderungen nicht vollständig erfüllen.

Die Kündigung auf Verdacht bleibt deshalb ein äußerst fragiles Instrument, das Beschäftigten deutlich bessere Verteidigungschancen bietet, als viele annehmen.

Arbeitgeber nutzen Verdachtskündigung als schnelle Lösung

In der Praxis nutzen Arbeitgeber die Verdachtskündigung oft als schnelle Lösung, wenn der genaue Sachverhalt ungeklärt bleibt. Doch genau diese Unsicherheit führt dazu, dass Gerichte besonders kritisch prüfen, ob der Arbeitgeber sauber ermittelt, fair angehört und korrekt begründet hat. Schon kleine Fehler entscheiden über Erfolg oder Misserfolg.

Was eine Verdachtskündigung überhaupt ist – und warum sie so leicht scheitert

Verdachtskündigungen basieren nicht auf einer nachgewiesenen Tat, sondern auf einem dringenden, objektiv begründeten Verdacht. Dieser Ansatz macht sie hochgradig angreifbar. Arbeitgeber müssen exakt darlegen, welche konkreten Tatsachen den Verdacht tragen und weshalb eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar sein soll. Unklare Abläufe, widersprüchliche Darstellungen oder lückenhafte Dokumentation führen schnell dazu, dass Gerichte den Verdacht nicht als „dringend“ anerkennen.

Im Ergebnis scheitern viele Verdachtskündigungen daran, dass der angebliche Verdacht sich als zu dünn erweist oder sich auf Vermutungen stützt, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Strenge Voraussetzungen – und genau hier liegen die Angriffspunkte

Die Verdachtskündigung unterliegt strengen juristischen Hürden, die Beschäftigten zahlreiche Angriffsmöglichkeiten bieten. Arbeitgeber müssen zunächst einen präzise umrissenen Sachverhalt darstellen: Ort, Zeit, Zugriffsmöglichkeiten und konkrete Verdachtsmomente müssen klar benannt sein. Fehlen diese Elemente, wirkt der Verdacht bereits strukturell instabil.

Arbeitgeber muss umfassend ermitteln

Auch die Ermittlungen des Arbeitgebers entscheiden über die Wirksamkeit. Er muss alle naheliegenden Schritte ausschöpfen, etwa die Befragung von Zeugen, die Auswertung von Unterlagen oder die Prüfung entlastender Alternativen. Viele Verdachtskündigungen scheitern, weil Arbeitgeber nur oberflächlich ermitteln oder wichtige Spuren ignorieren.

Die Anhörung des Beschuldigten ist entscheidend

Die Anhörung bildet den zentralen Prüfstein. Beschäftigte müssen den Vorwurf kennen und eine realistische Chance zur Stellungnahme erhalten. In der Regel führt eine fehlende oder unzureichende Anhörung zur Unwirksamkeit der Verdachtskündigung.

Nur wenn der Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Anhörung anbietet und der Beschäftigte diese ungenutzt lässt, kann ausnahmsweise eine Kündigung auch ohne tatsächliche Stellungnahme wirksam sein. Für Betroffene eröffnet genau dieser Punkt häufig die stärksten Verteidigungsargumente.

Es gilt eine Zwei-Wochen-Frist

Zusätzlich begrenzt die Zwei-Wochen-Frist aus § 626 Abs. 2 BGB das Handeln des Arbeitgebers. Sie beginnt, sobald er die für die Kündigung maßgeblichen Umstände kennt. Falsche Fristberechnungen sind in der Praxis einer der häufigsten Fehler. Auch die Betriebsratsanhörung bleibt ein Minenfeld: Jede unvollständige Information macht die Kündigung rechtswidrig.

Prägende Urteile zeigen: Verdachtskündigungen brechen an Verfahrensfehlern

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte klar, dass eine Verdachtskündigung ohne faire, vollständige und rechtzeitige Anhörung regelmäßig unwirksam bleibt (2 AZR 1037/12). Arbeitgeber scheitern oft daran, die Anhörung ernsthaft vorzubereiten oder den Beschäftigten umfassend zu informieren.

In einem anderen Urteil entschied das BAG: Die Zwei-Wochen-Frist beginnt erneut zu laufen, wenn der Arbeitgeber neue, verdachtsverstärkende Tatsachen erfährt. Verpasst er diesen Zeitpunkt, verliert die Kündigung ihre Wirksamkeit. (2 AZR 825/09) Viele Arbeitgeber verschätzen sich hier erheblich.

Auch das Landesarbeitsgericht Hamm erklärte eine Verdachtskündigung für unwirksam (18 Sa 1801/11). Die Kündigung scheiterte, weil der Arbeitgeber den Betriebsrat vor der Anhörung des Beschäftigten informierte. Das Gericht machte unmissverständlich klar: Erst die Arbeitnehmeranhörung, dann der Betriebsrat – jeder andere Ablauf führt zur Unwirksamkeit.

Checkliste: Wann eine Verdachtskündigung besonders gut angreifbar ist

Verdachtskündigungen lassen sich besonders wirksam angreifen, wenn der Arbeitgeber den Sachverhalt nur lückenhaft darstellt und zentrale Tatsachen unklar bleiben. Beschäftigte sollten zudem prüfen, ob der Arbeitgeber wirklich alle zumutbaren Ermittlungen durchgeführt oder stattdessen vorschnell gekündigt hat. Auch eine unvollständige oder verspätete Anhörung bietet starke Angriffspunkte, weil Gerichte hier höchste Sorgfalt verlangen.

Zusätzlich lohnt ein genauer Blick auf die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB, da bereits kleine Fehlberechnungen die gesamte Kündigung zu Fall bringen. Ebenso entscheidend bleibt die ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats, denn jede Auslassung oder ungenaue Information führt zwangsläufig zur Unwirksamkeit.

FAQ – die fünf wichtigsten Fragen zur Verdachtskündigung

1. Sind Verdachtskündigungen häufig unwirksam?
Ja. Viele scheitern an Ermittlungsfehlern, Fristproblemen oder unzulässigen Anhörungsverfahren.

2. Muss der Arbeitgeber alle Ermittlungen durchführen?
Ja. Unterlässt er realistische Aufklärungsschritte, gilt die Kündigung meist als unverhältnismäßig.

3. Kann ich die Anhörung angreifen?
Ja. Fehler in Inhalt, Zeitpunkt oder Ablauf der Anhörung zählen zu den stärksten Angriffspunkten.

4. Wann beginnt die Zwei-Wochen-Frist?
Sie startet, sobald der Arbeitgeber von den entscheidenden Tatsachen erfährt – nicht früher und nicht später.

5. Welche Rolle spielt der Betriebsrat?
Eine fehlerhafte oder unvollständige Anhörung macht die Kündigung unwirksam. Dieser Fehler passiert häufig.

Fazit

Verdachtskündigungen sehen auf den ersten Blick bedrohlich aus, doch ihr rechtliches Fundament bleibt dünn. Arbeitgeber stehen unter hohem Druck, alle Voraussetzungen präzise einzuhalten – und scheitern genau daran oft. Für Beschäftigte eröffnen diese hohen Hürden ausgezeichnete Verteidigungschancen. Wer die Taktik dahinter erkennt, nutzt die strukturellen Schwächen dieser Kündigungsform und setzt sich erfolgreich zur Wehr.