Statt zu telefonieren oder einen Brief zu schreiben, versenden die meisten Menschen heutzutage eine WhatsApp. Auch wenn sich die Zeiten der Kommunikation geändert haben – darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer per WhatsApp kündigen, wenn die aktuelle Wohnadresse nicht bekannt sei? Darüber hatte das Landesarbeitsgericht München (Az. 3 Sa 362/21) zu entscheiden.
Chef sendet Whatsapp mit fotografierter Kündigung
In dem verhandelten Fall kündigte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fristlos. Der Vorwurf: Der Gekündigte sei betrunken zur Arbeit erschienen. Der Chef sendete dem Arbeitnehmer daraufhin eine Kündigung per WhatsApp.
Der Arbeitgeber schrieb allerdings nicht nur die Kündigung, sondern schickte ein Foto einer schriftlich verfassten und unterzeichneten Kündigung über den Messenger-Dienst per Handy. Allerdings erfolgte keine fristgerechte Zustellung per Post.
Daraufhin legte der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage ein, da die Kündigung nicht der vorgeschriebenen Schriftform entsprach. Zudem forderte der Gekündigte seine Gehaltsansprüche und Urlaubsabgeltungen ein.
Auch fotografierte Kündigung per WhatsApp ist ungültig
Die Klage des Gekündigten hatte Erfolg. Eine per WhatsApp zugestellte Kündigung – auch wenn diese ein Foto des Kündigungsschreiben enthält, sei nicht gültig. Vielmehr verstoße diese Form der Übermittlung eines Kündigungsschreibens gegen die erforderliche Schriftform.
“Die Kündigung zugestellt per WhatsApp, ist wegen Verstoßes gegen die Schriftform, §§ 623, 126 Abs. 1 BGB, nichtig, § 125 Satz 1 BGB, so die Richter am Landesarbeitsgericht München in ihrer Urteilsbegründung.
“Gemäß § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies soll Rechtssicherheit für die Vertragsparteien und eine Beweiserleichterung im Rechtsstreit bewirken”, mahnte das Gericht.
Eine elektronisch übermittelte Ablichtung des Kündigungsschreibens, etwa per Fax oder Messenger, erfüllt jedoch diese Vorraussetzungen nicht.
Eine Kündigung ist erst dann wirksam, wenn das Kündigungsschreiben durch den Arbeitgeber selbst oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet wurde. Das Kündigungsschreiben muss dann dem gekündigten Mitarbeiter im Original zugestellt werden.
“Schließlich erhält der Empfänger der Erklärung die Möglichkeit zu überprüfen, wer die Erklärung abgegeben hat und ob die Erklärung echt ist. Die Schriftform des § 623 i.V.m. § 126 BGB schützt damit vor allem den Kündigungsempfänger”, so das Arbeitsgericht.
Aktuelle Adresse des Gekündigten sei unbekannt gewesen
Der Arbeitgeber hatte hingegen argumentiert, dass der Mitarbeiter seine aktuelle Adresse nicht mitgeteilt habe. So habe dieser seine Kündigung vereitelt, so das Argument der Gegenseite. Die Kündigung hätte daher nicht per Post zugestellt werden können.
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Keine Ausnahmesituation
Doch auch dieses Argument ließ das Gericht nicht gelten. Der Arbeitgeber habe nicht darlegen können, wann und wo er den Arbeitnehmer dazu aufgefordert hätte, seine aktuelle Wohnadresse mitzuteilen. Zudem habe der Chef den Arbeitnehmer häufiger von der Wohnstätte zur Arbeit abgeholt. Somit sei eine “Ausnahmesituation” nicht ausreichend begründet.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass eine Kündigung immer schriftlich erfolgen muss. Kündigungen per SMS, WhatsAPP oder Email sind ausgeschlossen. Wenn Arbeitsgeber dennoch sich darüber hinweg setzen, sollte diesem in Erinnerung gerufen werden: Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.“ (§ 125 BGB).
So sollte die Gegenwehr aussehen
Doch was ist zu tun, wenn man als Arbeitnehmer telefonisch, per Email oder SMS gekündigt wurde? “Betroffene sollten sich in diesem Fall zur Wehr setzen”, so Rechtsanwalt Christian Lange von Arbeitnehmer Support.
Zuvor sollte allerdings das weitere Vorgehen mit einem versierten Anwalt besprochen werden. Wichtig ist darauf zu achten, dass der Anwalt spezialisiert auf das Arbeitsrecht ist. Eine kostenfreie Ersteinschätzung bietet z.B. Arbeitnehmer Support. Diese Kanzlei ist auf Arbeitsrecht für Arbeitnehmer spezialisiert.